KFA ohne Begründung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SamMae
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#1

03.07.2015, 14:39

Hallo allerseits,

habe hier ein Schreiben von einem LG im Norden :P Es geht um Eine Klage, die wir im Auftrag unseres Mandanten gegen seine RSV geführt haben.
Mittlerweile haben sowohl wir als auch die RSV dem Gericht die Sache für Erledigt erklärt.

Nun schreibt aber die RSV folgendes:
"wir stimmen der Erledigterklärung der Klägerseite (uns) zu und teilen gleichzeitig mit, dass wir die Kosten des Rechtsstreits übernehmen, so dass der Kostenbeschluss nicht begründet werden braucht.

Was soll das jetzt bedeuten? Bin noch im ersten Jahr und hab grad keine Ahnung, ob ich nen KFA erstellen soll oder das Gericht das jetzt automatisch festsetzt... :-?

Bin für jede Hilfe dankbar!!!

Beste Grüße aus (dem viel zu heißen) Mainz,

SamMae
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Liesel
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#2

03.07.2015, 14:43

Die RSV möchte keine förmliche Kostenentscheidung durch das Gericht, da sich hierdurch die GK auf 1 Gebühr verringern.

RSV die entstandenen Kosten mitteilen mit der Bitte um Ausgleich. Dürfte problemlos sein, wenn sie Kostenübernahme erklärt haben.
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#3

03.07.2015, 21:48

Mit Kostenbeschluss ist hier der Beschluss gemeint, in dem das Gericht die Kostengrundentscheidung trifft, hier gemäß $ 91a ZPO. (Sorry, ich schreibe auf dem Smartphone und kann kein Paragraph-Zeichen finden).
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#4

03.07.2015, 23:05

Wie die Vorschreiber. Wieder mal sieht man, wie wichtig es ist, die richtigen Begriffe zu benutzen. Kostenbeschluss betrifft die Kostengrundentscheidung (KGE), der Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) dagegen die festgesetzten Kosten. Ein Kostenfestsetzungsantrag (KFA) wird hinsichtlich der normalen Gebühren/Auslagen ohnehin mit keiner Begründung versehen. Nur wenn außerhalb der Standard-Positionen noch Posten geltend gemacht werden (z.B. Reisekosten, Kopiekosten), dann sind diese ggf. zu erläutern/begründen.

Im konkreten Fall sind die Verfahrenskosten freiwillig übernommen worden, um diese zu verringern (siehe Liesel). Durch diese freiwillige Übernahme kann sich das Gericht die Begründung der KGE sparen.
~ Grüßle ~
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