Abtrennung/Scheidung/Gütertrennung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Charlotte2014
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#1

03.07.2015, 12:36

HILFE!!

Ich mache seit Februar meine Umschulung zur ReNo und jetzt hat meine Chefin mir aufgetragen im Netz was zu recherchieren und irgendwie finde ich nix...

1. Fall (geänderte Daten):

Der Mdt. eine Scheidungsakte (Streitwert 2000€), eine Kinderunterhaltsakte (Streitwert 900€), eine Sorgerechtsakte (Streitwert 4000€) und eine Gütertrennungsakte (Streitwert 20000€). Der Mdt. hat VKH bewilligt bekommen.

Die ehemalige Azubine hat Sch, KiU, SO und GÜ zum gemeinsamen zum zusammengerechneten Streitwert in der I. Instanz abgerechnet.
Meine Chefin hat jetzt die GÜ abgetrennt und möchte wissen, ob eine Änderung der Rechnung bzgl. der 20.000€ möglich ist. Also sie möchte gern nochmal die 1,3 VG und 1,2 TG abrechnen. Geht das?

Der 2. Fall ist noch nicht abgerechnet. Wieder ein Verbund von Scheidung, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und Gütertrennung. Wenn sie die Abtrennung beantragt und dies auch genehmigt wird vom FG, kann sie dann die Akten alle separat abrechnen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten! :yeah
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sansibar
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#2

03.07.2015, 12:54

Wenn im Verbund schon die Gebühren angefallen sind, können sie nach Abtrennung nicht erneut abgerechnet werden. Das gilt für beide Fälle.
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#3

03.07.2015, 13:03

Es kann separat abgerechnet werden, dann darf man halt den Wert nicht mit in den Verbund reinrechnen.
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