Neues ZV-Formular?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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laurasameh
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#1

03.07.2015, 12:09

Hallo,

gibt es denn vor "normale" Zwangsvollstreckungs-Aufträge ein Formularzwang? Ich habe versucht, ein Formular aus dem Internet zu ziehen, bin aber immer auf eins von 6 Seiten gestoßen, z.B. https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... g/GV_6.pdf

Wir haben hier in der Kanzlei jedoch noch ein anderes Formular (wir haben ganz ganz selten eine ZV in der Kanzlei) von Soldan, welches gerade mal 2 Seiten lang ist. Wenn ich bei Soldan schaue und eins bestellen möchte, gibt es da nur die mit den 2 Seiten. Hat sich denn bezüglich eines Vollstreckungsauftrags etwas geändert, dass man die Formulare mit den 6 Seiten nehmen MUSS? Habe dazu leider nichts gefunden und wir würden natürlich lieber bei den Formularen mit den 2 Seiten bleiben wollen. Letzte ZV damit bei mir war im Februar 2015 und da gab es kein Problem diesbezüglich.

Danke für eure Antwort im Voraus.
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AliceImWunderland
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#2

03.07.2015, 12:12

Für ZV-Aufträge gibt es kein Formularzwang.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
laurasameh
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#3

03.07.2015, 13:00

Super, danke. Dann bleibe ich bei meinen 2-seitigen Formularen :)
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