Liebe Forenos,
ich bräuchte bitte mal Hilfe bei folgender Abrechnung.
Mietrecht - vorgerichtlich Kündigung zurückgewiesen, Gerichtsverfahren über Kündigung: Vergleich mit Räumungsfrist vereinbart.
Nach dem gerichtlichen Verfahren haben wir noch die Abwicklung begleitet, d. h., den Räumungstermin mit den Mandanten wahrgenommen.
Kann ich für die nachgerichtliche Tätigkeit noch etwas abrechnen? Und was?
Mietrechtsstreit - "nachgerichtliche" Gebühren?
- AliceImWunderland
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Also wir rechnen dann immer noch den Räumungstermin ab.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- AliceImWunderland
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Der Räumungstermin ist ja eine Vollstreckungsmaßnahme, also die 0,3 nach Nr. 3309 VV.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Hm, da hab ich mich wohl wieder mal falsch ausgedrückt, Mist: Wir haben die Mieter vertreten, und die Räumung war keine Räumung, sondern die Übergabe des geräumten Mietobjektes an den Vermieter.... Tschuldigung
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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- Liesel
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Ich bin immer noch bei einer 3309. Es gab einen Titel, der "durchgesetzt" wurde.
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Sehe ich auch so. Der RA war ja im Rahmen der Räumung unterwegs und Räumung ist eine ZV Maßnahme.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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@espi: Was würdest du abrechnungstechnisch denn vorschlagen?
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Räumungstermin ist für mich in diesem Fall eine Zwangsräumung. Ansonsten würde es Wohnungsübergabe heißen.sansibar hat geschrieben:......... d. h., den Räumungstermin mit den Mandanten wahrgenommen.
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