Abrechnung Strafverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#1

22.05.2015, 13:45

Hallo,

wir waren im Ermittlungsverfahren tätig, umfangreiche Stellungnahme an StA, die aber leider nicht zur Einstellung genügte.
Es erging ein Strafbefehl, wir haben dann hier Schreiben ans AG gemacht, in welchem wir den ausdrücklichen Verzicht des Einspruchs gg. den Strafbefehl erklärt haben.

Würde jetzt eigentlich nur die GG und die VG für das Ermittlungsverfahren abrechnen und denken, dass dieser Verzicht noch nicht die Entstehung der VG für die I.Instanz rechtfertigt, oder?

LG Tine
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

22.05.2015, 14:17

Hallo,
schreib doch mal, wie genau deine Rechnung grad aussehen würde.
LG
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
tine001
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 795
Registriert: 19.01.2009, 21:34
Beruf: Refa
Wohnort: irgendwo in deutschland;)

#3

22.05.2015, 14:34

hab ich doch oben schon gesagt:

Grundgebühr
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren
Auslagen
Mwst.

LG Tine
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#4

22.05.2015, 14:44

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren endet mit Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls beim AG. Das Ermittlungsverfahren und das Verfahren vor dem Gericht sind nach § 17 RVG unterschiedliche Angelegenheiten. Auch wenn ihr nur den Verzicht des Einspruchs erklärt habt, seid ihr im gerichtlichen Verfahren tätig gewesen und bekommt deswegen auch noch die VG für das Verfahren vor dem Gericht! Zuzüglich Auslagen und Ust.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

22.05.2015, 14:50

tine001 hat geschrieben:hab ich doch oben schon gesagt:
Ja Sry, dass ich eine genauere Aufstellung dazu gern gehabt hätte. Sonst schließ ich mich mal TineDea an.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Antworten