Hallo, zum Freitagnachmittag brauch ich mal noch schnelle Hilfe von euch!!
Wir haben als Antragsgegner in der I. Instanz VKH bewilligt bekommen (die Antragstellerseite auch). Die Antragstellerin hat dann im weiteren Verfahrensverlauf den Antrag zurückgenommen. Mit Beschluss des AG wurden der Antragstellerin die Kosten auferlegt. Gegen diesen Beschluss hat nun die Antragstellerseite sofortige Beschwerde eingelegt.
Meine Frage dazu: Müssen wir für unseren Mandanten (Antragsgegner) für das Beschwerdeverfahren einen neuen VKH-Antrag einreichen oder reicht es, zu beantragen, dass die VKH der I. Instanz auf das Beschwerdeverfahren zu erweitern ist?
VKH - neuer Antrag für Beschwerdeverfahren?
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ihr müsst einen neuen Antrag stellen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Ciara
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Für jede Angelegenheit ein neuer Antrag.
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