Hallo zusammen ,
wie Ihr am Betreff schon sehen könnt, brauch ich in dieser Angelegenheit Hilfe.
Wir hatten in der Kanzlei noch nie mit dem Beratungsschein am Hut und mein Chef hat auch keine Ahnung.
Also wir haben einen Mandanten und eine GmbH als Gegner. Mit der Gegenseite haben wir außergerichtlich eine Einigung getroffen.
Da würde doch dann die 2504 mit dem Betrag in Höhe von 270,00 € anfallen, oder? Aber was bedeutet dann bei dieser Gebühr im RVG '' auf der Grundlage eines Plans'' ?? Oder kann ich doch nur die 2503 einsetzen?
Und man kann ja vom Mandanten noch 15 € verlangen
Danke schon im Voraus für die Hiolfe
Beratungsschein Einigung/Vergleich
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
2504 kannst du vorliegend nicht nehmen. Lies mal, was da drin steht.
Du musst die 2508 abrechnen.
Du musst die 2508 abrechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)