Beratungsschein Einigung/Vergleich

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Anna1206
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#1

22.05.2015, 12:29

Hallo zusammen :huepf,

wie Ihr am Betreff schon sehen könnt, brauch ich in dieser Angelegenheit Hilfe.
Wir hatten in der Kanzlei noch nie mit dem Beratungsschein am Hut und mein Chef hat auch keine Ahnung.

Also wir haben einen Mandanten und eine GmbH als Gegner. Mit der Gegenseite haben wir außergerichtlich eine Einigung getroffen.

Da würde doch dann die 2504 mit dem Betrag in Höhe von 270,00 € anfallen, oder? Aber was bedeutet dann bei dieser Gebühr im RVG '' auf der Grundlage eines Plans'' ?? :sad: Oder kann ich doch nur die 2503 einsetzen?

Und man kann ja vom Mandanten noch 15 € verlangen :)

Danke schon im Voraus für die Hiolfe :)
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Liesel
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#2

22.05.2015, 12:46

2504 kannst du vorliegend nicht nehmen. Lies mal, was da drin steht. ;)

Du musst die 2508 abrechnen.
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Anna1206
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#3

22.05.2015, 12:55

ach stimmt :D danke für die schnelle Antwort :oops:
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