Betrieblicher Ersthelfer

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Alegría
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#1

24.04.2015, 16:48

Hallo euch allen,

mich würde mal interessieren, habt ihr in eurem Büro einen (oder mehrere) betriebliche Ersthelfer?

Ist es nicht so, dass einer Kanzlei auch Strafe droht, wenn dies geprüft wird?

Viele Grüße und schon mal ein schönes WE :)
Sonnenkind
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#2

24.04.2015, 20:01

Hallo Alegria,

wir haben so etwas in unserer Kanzlei nicht. Ich hatte mich in meiner Anfangszeit auch ziemlich übel an einer Akte aufgerissen. In der Kanzlei gab es damals nur "Kinderpflaster" :schock Ich bin dann in die Apotheke um die Ecke und dort hat mich die dortige Angestellte mit Klammerpflaster versorgt. Daraufhin habe ich dafür gesorgt, dass zumindest ein gescheiter Erste-Hilfe-Kasten in der Kanzlei war. Also ich kann ja schon mal froh sein, dass wir jetzt wenigstens richtiges Verbandsmaterial da haben.

Soweit ich mich erinnern kann, hat Ernie mal was geschrieben, dass sie das ist.
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#3

24.04.2015, 20:34

Weil es mich jetzt auch interessiert hat, ein Zitat aus Wikipedia:

In Unternehmen

Nach deutschem Recht muss in jedem Unternehmen mit mehr als einem Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern sollen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der Versicherten als Ersthelfer bereitstehen.[1] Das bedeutet in der Praxis, dass der Arbeitgeber bei Berücksichtigung von Krankheit und Urlaub eher mehr Ersthelfer gewinnen muss.[2] Für Kindertagesstätten braucht man je einen Helfer pro Tagesgruppe.[3] Vielfach wird hier noch die alte BGV A1 und die GUV als Grundlage angeführt, die 2014 aber zusammen von der nahezu identischen DGUV Vorschrift 1 abgelöst wurde.

Ersthelfer ist dabei eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII bzw. der einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden (Erste-Hilfe-Training) erforderlich


http://de.wikipedia.org/wiki/Ersthelfer
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#4

25.04.2015, 13:39

Also wir haben insgesamt 3 Ersthelfer. Allerdings hatten wir hier noch nie Vorfälle, bei denen die wirklich helfen konnten. Ein Kollege hatte mehrere Zusammenbrüche, eine Kollegin einen Hexenschuss und unsere Azubine hat es im letzten Jahr geschafft, sich den Daumen zu tackern - da blieb uns nur übrig, jeweils den Krankenwagen zu rufen!
Aber wir haben einen guten Erste-Hilfe-Kasten, Pflaster draufkleben mach ich dann eher selber. ;)
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#5

27.04.2015, 08:25

Sonnenkind hat geschrieben:Hallo Alegria,

wir haben so etwas in unserer Kanzlei nicht. Ich hatte mich in meiner Anfangszeit auch ziemlich übel an einer Akte aufgerissen. In der Kanzlei gab es damals nur "Kinderpflaster" :schock Ich bin dann in die Apotheke um die Ecke und dort hat mich die dortige Angestellte mit Klammerpflaster versorgt. Daraufhin habe ich dafür gesorgt, dass zumindest ein gescheiter Erste-Hilfe-Kasten in der Kanzlei war. Also ich kann ja schon mal froh sein, dass wir jetzt wenigstens richtiges Verbandsmaterial da haben.

Soweit ich mich erinnern kann, hat Ernie mal was geschrieben, dass sie das ist.

O-Ton meines Exchefs, als die BG einen abgelaufenen Erste-Hilfe-Kasten bemängelt hat: wir haben doch hier im Center eine Apotheke :augenreib

Jetzt bin ich in der Rechtsabteilung einer Firma und da steht direkt am Aushang, wer hier Ersthelfer ist.

Meine Freundin ist Ersthelfer in ihrer Firma und geht da auch regelmäßig zu Weiterbildungen.
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#6

27.04.2015, 09:07

Also bei uns war mal einer von der BG und hat sich die Kanzlei angeguckt. Das einzige, was er gemacht hat, war einen Aufkleber auf den Küchenschrank zu kleben, wo sich der Verbandskasten befindet (der im übrigen ziemlich schäbig ist) und einen auf die Tür, wo sich der Feuermelder befindet. Das wars. Ich hab zwar einen Erste-Hilfe-Kurs belegt, aber der ist schon ein paar Järchen her. Gott sei Dank ist hier noch nie viel passiert, außer, dass man sich mal am Papier aufschneidet. :oops:
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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#7

27.04.2015, 10:34

Bei uns war auch mal einer, der sich die Kanzlei angeguckt hat, ist aber wohl (ich war zu der Zeit noch nicht in der Kanzlei) einige Jahre her.

Ich habe jetzt auch was gefunden und zwar auf der Seite der VBG. Es gibt wohl eine DGUV Vorschrift 1 (siehe http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Cen ... onFile&v=3).

Die ist wohl zum 01.10.2014 in Kraft getreten. Nach § 26 müssen, wie JSanny schon gesagt hat, bei 2 bis 20 Versicherten ein Ersthelfer und bei mehr als 20 Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% usw. zur Verfügung stehen. Nach § 32 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmung des § 26 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 zuwidergehandelt wird. Verwiesen wird dabei auf § 209 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII. In § 209 Abs. 3 steht, dass die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann.

Ob so ein Bußgeld gleich bei der ersten Prüfung verhängt wird weiß ich nicht. Kann natürlich auch sein, dass man erst mal aufgefordert wird, einen (bzw. mehrere) Ersthelfer zu bestimmen. Oder dass das Bußgeld beim ersten Verstoß noch niedrig ausfällt.

Aber Pflicht scheint es wohl zu sein.... Wir haben bisher nichts in die Richtung gemacht muss ich sagen.....
Ernie

#8

27.04.2015, 12:34

Wir haben derzeit 2 Ersthelfer. Wir konnten es schaffen, dass es eine Art rotierendes System unter den Freiwilligen (davon gibt es hier leider nicht übermäßig viele) wird, damit jeder auch privat seinen Nutzen daraus ziehen kann.

Ach ja, die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist seit Anfang des Jahres auf einen Tag gekürzt worden!

Ich bin zum Sicherheitsbeauftragten fortgebildet, und es fehlen uns im Büro noch Brandschutzhelfer, und das ist echt schwierig...
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#9

27.04.2015, 13:21

Ich bin Brandschutzhelfer :mrgreen: aber das war auch ein Drama für jede Büroetage zwei (mehr oder weniger) Freiwillige zu finden ...
Dracarys!

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#10

27.04.2015, 13:27

Das ist eine gute Idee mit dem rotierenden System. Ich denke, schaden tut es nämlich keinem. Wenn ich daran denke wie lange mein Erste-Hilfe-Kurz zurückliegt....... Jemandem im Notfall helfen zu können und selber auch kompetente Hilfe im Notfall zu bekommen ist Gold wert und es sollte viel mehr darauf geachtet werden. Deswegen halte ich die Vorschrift auch für sinnvoll. Ich werde mal meine Chefs darauf hinweisen, die haben davon nämlich noch nie was gehört ;-)
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