Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#1

24.03.2015, 10:52

Hallo zusammen :wink1

Ich hoffe, daß sich jemand mit Betreuungen auskennt und mir weiterhelfen kann.

Letztes Jahr erscheint eine Mandantin und bittet um Vertretung. Es wird zunächst über BerH, dann in einer anderen Sache über PKH vertreten. Es ging um Scheidung, Vaterschaftsanfechtung usw.

Nachdem nun 2 der 3 laufenden Verfahren beendet sind, haben wir in einer Sache die GG abgerechnet (keine Bewilligung BerH, Vollmacht liegt vor).

Daraufhin meldet sich erstmals der Betreuer und teilt mit, daß er die Betreute hinsichtlich der Vermögensangelegenheiten mit sog. Einwilligungsvorbehalt betreut und deshalb ein Ausgleich der Kostenrechnung nicht erfolgt.

Die Mandantin hat in der ganzen Zeit mit keinem Wort erwähnt, daß sie unter Betreuung steht, machte auch nicht den Eindruck, als wäre das nötig.

Kann doch nicht sein, daß wir jetzt auf den Gebühren sitzen bleiben, nur weil die Mandantin weder uns, noch den Betreuer entsprechend vorher informiert hat oder?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#2

24.03.2015, 14:45

Bestand die Betreuung schon zum Zeitpunkt der Beauftragung?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

24.03.2015, 14:53

Schon seit 2010, wie der Betreuer mitgeteilt hat.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#4

24.03.2015, 14:55

Den Nachweis durch die entsprechende Bestallungsurkunde sollte er schon erbringen.
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#5

24.03.2015, 15:22

Und aus welchen Gründen lehnt er den Ausgleich denn ab?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

24.03.2015, 15:48

Katharina80 hat geschrieben:Und aus welchen Gründen lehnt er den Ausgleich denn ab?
Darum ;)
Vermögensangelegenheiten mit sog. Einwilligungsvorbehalt betreut
Ich fürchte, dass ihr leider doch auf euren Kosten sitzen bleibt, sofern er das mit der Bestellungsurkunde nach nachweisen kann.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

24.03.2015, 15:54

Hat er nachgewiesen. Aber es kann doch nicht sein, daß ein Betreuter dann doch einfach Kosten verursacht, wo er weiß, daß er dafür eh nicht geradestehen muß. Woher hätten wir das denn wissen sollen? Wird ja schließlich nirgends veröffentlicht. Oder muß man die Mandanten jetzt schon immer vorher Fragen: "Haben Sie Rechtsschutz? Beziehen Sie Hartz? Stehen Sie unter Betreuung und wenn Ja, in welcher Form? Befinden Sie sich im Inso-Verfahren?"
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#8

24.03.2015, 16:13

JSanny hat geschrieben:Hat er nachgewiesen. Aber es kann doch nicht sein, daß ein Betreuter dann doch einfach Kosten verursacht, wo er weiß, daß er dafür eh nicht geradestehen muß.

Gerade das mag ja ein Grund der eingerichteten Betreuung sein.

Woher hätten wir das denn wissen sollen? Wird ja schließlich nirgends veröffentlicht. Oder muß man die Mandanten jetzt schon immer vorher Fragen: "Haben Sie Rechtsschutz? Beziehen Sie Hartz? Stehen Sie unter Betreuung und wenn Ja, in welcher Form? Befinden Sie sich im Inso-Verfahren?"
Ließe mich trotzdem so ohne weiteres mit der Begründung der Nichtbeauftragung abspeisen. Dazu müßte man aber wissen, was Gegenstand des Mandats war und weiter, warum hier keine PKH oder dergleichen beantragt wurde.
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#9

24.03.2015, 16:21

So einfach geht es aber nicht für den Betreuer. Nur weil die Betreuung besteht, kann er nicht einfach ablehnen. Er muss schon begründen, warum er die Einwilligung nicht erteilt.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#10

24.03.2015, 16:21

In der Sache, die wir gegenüber der Mandantin abgerechnet haben ging es um eine Unterlassungserklärung die sie unterschreiben sollte, weil sie angeblich die Freundin ihres Nochehemannes beleidigt und bedroht hat. Gegner hat auf unser ablehnendes Schreiben nicht mehr reagiert.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten