Pfändung v. Bausparverträgen und richtig kündigen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

22.11.2017, 11:05

Frau Cindy hat geschrieben: Selbst wenn ich also leer ausgehe, weil die Forderungen der Bausparkasse das Guthaben übersteigen, könnte ich doch aber trotzdem den Vertrag kündigen oder?
Kannst du machen, aber was genau hast du davon?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Frau Cindy
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#12

22.11.2017, 11:19

Wahrscheinlich habe ich gar nichts davon, aber immerhin ist die Vollstreckungsmaßnahme dann durch. Vielleicht ergibt sich ja doch noch ein klitzekleiner Auszahlungsbetrag.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#13

22.11.2017, 11:26

Ok. Dann viel Erfolg.
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