Grundstückskaufvertrag mit Verkaufsvollmacht

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ina85
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#1

19.11.2014, 16:54

Ich hab (mal wieder :pfeif ) eine Frage, wo ich persönlich (auch wieder mal :pfeif ) ein großes Brett vor dem Kopf habe und dazu noch eine Diskussion mit dem Chef :roll:

Hier wurde ein Grundstückskaufvertrag beurkundet. Ein Beteiliger ist aufgrund Grundstücksverkaufsvollmacht aufgetreten. Muss ich nun diese Verkaufsvollmacht als beglaubigte Kopie als Anlage zum Kaufvertrag nehmen, sprich ich kopiere die Vollmacht, beglaubige sie (bzw. Chef) und hefte sie an die Original-Urkunde, so dass sämtliche Kopien und Ausfertigungen hiervon auch als Anlage die Vollmacht haben oder muss ich nur dem Antrag an das Grundbuchamt eine beglaubigte Kopie mitgeben? Dann natürlich als extra Anlage und die Kopien und Ausfertigungen des Kaufvertrages enden mit den Unterschriften.

Eingangs ist erwähnt, dass Herr xy aufgrund Grundstücksverkaufsvollmacht handelt.

Ich komme nur deswegen darauf, weil, wenn nachgenehmigt wird, ja auch nur die beglaubigte Genehmigungserklärung an das Gericht gesandt wird. Die Beteiligten und das Finanzamt bekommen dann von uns lediglich die Mitteilung, dass die Genehmigungserklärung vorliegt.

Würde mich mal interessieren, wie das so gehandhabt wird. Ich tendiere eher dazu, die Vollmacht komplett als Anlage zum Kaufvertrag. Chef nicht.
Jupp03/11

#2

19.11.2014, 17:44

Was steht dazu denn im KV?
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ina85
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#3

19.11.2014, 17:50

Nur, dass der Erschienene aufgrund Grundstücksverkaufsvollmacht vom xxx (UR.-Nr.:) für Herrn yy auftritt.
Jupp03/11

#4

19.11.2014, 17:52

An alle Kopien.
Wenn es eine beurkundete Vollmacht ist, gehört auch der Ausfertigungsvermerk dazu.
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ina85
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#5

19.11.2014, 18:16

:thx

Aber eine verständnisfrage hätte ich dann doch:

Ich würde jetzt die Vollmacht kopieren und mit Beglaubigungsvermerk vom Chef unterschreiben lassen und so dem Original des Kaufvertrages beifügen. Hiervon wiederum würde ich dann sämtliche Kopien und Ausfertigungen machen, also dass nicht jeder Kopie ein "Original"-begl. Lichtbild beigefügt wird, sonder wiederum nur die Kopie vom begl. Lichtbild. (Hoffe das ist verständlich, komme beim Lesen selbst schon durcheinander :lol: )

Chef hat (ganz klug) die Ausfertigung dem Bevollmächtigten wieder mitgegeben. Zum Glück wurde die Vollmacht hier beurkundet, so dass ich vom Original die beglaubigte Kopie fertigen kann.
Jupp03/11

#6

19.11.2014, 18:21

ina85 hat geschrieben::thx

Aber eine verständnisfrage hätte ich dann doch:

Ich würde jetzt die Vollmacht kopieren und mit Beglaubigungsvermerk vom Chef unterschreiben lassen und so dem Original des Kaufvertrages beifügen. Hiervon wiederum würde ich dann sämtliche Kopien und Ausfertigungen machen, also dass nicht jeder Kopie ein "Original"-begl. Lichtbild beigefügt wird, sonder wiederum nur die Kopie vom begl. Lichtbild. (Hoffe das ist verständlich, komme beim Lesen selbst schon durcheinander :lol: )

Chef hat (ganz klug) die Ausfertigung dem Bevollmächtigten wieder mitgegeben. Zum Glück wurde die Vollmacht hier beurkundet, so dass ich vom Original die beglaubigte Kopie fertigen kann.


Du solltest meinen vorherigen Beitrag noch einmal lesen.
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ina85
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#7

19.11.2014, 18:24

Irgendwie versteh ich jetzt nicht ganz was du meinst... Muss wohl daran liegen, dass schon Feierabend ist. Kann ich nicht vom Original ein beglaubigtes Lichbtild machen (natürlich mit Ausfertigungsvermerk)? Oder bin ich auf dem völlig falschen Dampfer :?:
Jupp03/11

#8

19.11.2014, 18:27

Den Ausfertigungsvermerk hast du doch gar nicht.
nico86
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#9

20.11.2014, 08:20

Was spricht dagegen, eine begl. Kopie der Verkaufsvollmacht an die Urschrift zu nehmen?

Hier handhaben wir es so, dass wir, wenn bereits bei Beurkundung eine entsprechende Vollmacht vorliegt, diese an die Urschrift genommen wird und dann diese Vollmacht Bestandteil der Urkunde ist. Gab bisher nie Probleme und ist m. E. auch einfacher, als die Vollmacht separat an Bet. und Gericht uns sonst. Stellen zu versenden.

Gegenmeinungen?
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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ina85
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#10

20.11.2014, 08:27

Es spricht gar nichts dagegen eine beglaubigte Kopie der Vollmacht an die Urschrift zu nehmen. Es ist nur so, dass der Bevollmächtigte die auf ihn ausgestellte Ausfertigung wieder mitgenommen hat und ich hiervon keine Kopie habe. Aber die Verkaufsvollmacht wurde ja hier beurkundet. Die Frage ist nun, ob ich nicht auch von der Urschrift der Verkaufsvollmacht ein beglaubigtes Lichtbild machen kann oder ob hierfür zwingend die Ausfertigung des Bevollmächtigten benötigt wird.
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