Anwaltspostfach bei der BRAK

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skugga
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#411

09.06.2016, 14:28

Mal ehrlich: Ich bin ja nun bei Strafrechtlern, und bei uns wird das beA ja noch viel viel später verpflichtend als bei allen anderen. Wenn ich mir das aktuelle Durcheinander so anschaue, dann kann ich mich vermutlich entspannt zurücklehnen - ca. 2031 geh ich ja eh in Rente. :mrgreen:
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RechtsKnecht
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#412

09.06.2016, 15:22

Ich hoffe für die Säckel, dass sie die Laufzeit an den Start anpassen.

Wer ein Seminar zum beA will: Einfach mal bei gmx oder web.de anmelden und bisschen rumklicken. Viel mehr isses nicht.
Man hätte das ganze beA eigentlich auf Basis existierender Software mindestens genauso gut und genauso sicher für einen Bruchteil der Kosten aufziehen können. Und es würde schon seit mindestens einem Jahr laufen...
Disgast
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#413

09.06.2016, 17:53

Das mit den Chipkartenlesern ist echt n Witz. Da mein Chef auch Notar ist, haben wir bereits ein Gerat der Sicherheitsklasse 3, das sogar in der beA-Tabelle "Unterstützte Chipkartenlesegeräte mit SigG-Bestätigung" gelistet ist. Habe dann gedacht: super, dann will ich doch einfach mal schauen, dass wir die PIN geändert bekommen. Habe es mit zwei Browsern probiert, aber es klappt nicht.

Habe dann (06.06.2016) wegen dieses Problemchens aber noch mehr "Spaß" gehabt:

Ich habe nämlich eine E-Mail an bea@bnotk.de geschickt und habe dieses und ein weiteres Problem geschildet und um Hilfe gebeten. Hat das noch wer gemacht? Kann ich für langweilige Arbeitstage empfehlen. :lol:
Der Support läuft nämlich über einen Drittanbieter (Atos IT Solutions and Services), von denen man daraufhin dann zwei automatisch erstellte E-Mails erhält, eine mit einer Kennung (Passwort) und eine mit einem Link zur einer Website (atosglobal.service-now.com) mit dem Hinweis man solle sich dort anmelden und das Passwort ändern. Mehr aber auch nicht. Kein wieso und weshalb.
Glücklicherweise hatte ich privat schon einige Male mit solchen Vorgehensweisen zu tun, aber ich möchte mal behaupten, dass es sicherlich mehr Menschen, wie meine liebe Kollegin gibt, die schnell verunsichert sind, wenn "komsiche Mails" oder Meldungen kommen, anstelle einer einfachen Antwort. Habe mich dann dort angemeldet (Passwortänderung war teilweise auf englisch erläutert) und landete auf einer Seite mit der Überschrift Bundesrechtsanwaltskammer, wo man im Menü folgende Punkte auswählen konnte: Homepage, Neuen Incident erstellen, Incidents, Beobachtete Incidents, Knowledge, Mein Profil (man kann sogar eine Hintergrundfarbe auswählen!), Meine Assessments und Umfragen... Meine Vermutung, dass es sich um ein undurchsichtiges Ticketsystem handelt (meine Kollegin versicherte mir, dass sie davon noch nie etwas gehört hat), war damit bestätigt.
Jetzt war ich aber auch irritiert. Sollte ich meine Fragen jetzt noch einmal als neuen Incident (!!! :patsch ) verschicken? Naja, dachte ich, was anderes bleibt mir wohl nicht übrig. Gerade als ich alles in die Maske dort kopiert hatte (mir wurde dann teilweise als "themenverwandt" vorgeschlagen, eine "Reinigung der Toiletten zu bestellten :kopfkratz ) und die Meldung abschicken wollte, bekam ich eine weitere Mitteilung via Mail, dass für meine Störungsmeldung ein Incident angelegt wurde und ein entsprechender Link dorthin... :motz Okay, hätte ich mir also sparen können, war schon geschehen. Wenige Sekunden später klingelte das Telefon und meine Kollegin stellte einen Herren von der BRAK durch, zeitgleich mit der 4. Mail :schock , die Antworten zu meinen beiden Fragen enthielt. Den Inhalt der Antworten hat mir der Herr dann auch noch einmal mitgeteilt...

Zusammenfassend kann man schon sagen, dass die Benutzerfreundlichkeit und der Support - gerade wenn man nicht so der PC-Nerd ist - stark zu wünschen übrig lassen. Der Umstieg in den elektronischen Rechtsverkehr wird den Beteiligten nur unnötig schwer gemacht und natürlich sind die Zuständigkeiten miserabel geklärt. Wenn ein System (EGVP) umgestellt bzw. abgelöst werden soll von zwei anderen Systemen (im Notariat bei uns XNotar für den Rechtsanwaltsbereich beA) ist es doch nunmal klar, dass es genau an den Berührungspunkten Probleme entstehen. Natürlich können aber das Oberverwaltungsgericht (EGVP), die BRAK und die BNotK sich nicht gemeinsam an einen Tisch setzen und sich gegenseitig unterstützen. [Und da wundern sich manche, dass sich auf europaebene die Nachrichtendienste nicht untereinander austauschen.] Tatsächlich war laut Infoheftchen zum beA ja sogar vorgesehen, dass der Support zum EGVP der Firma Westernach zum 01.04.2016 eingestellt werden sollte. Ich kann aber mitteilen, dass dieser - wie scheinbar alles - in die Verlängerung gegangen ist.

Als ich den Herren am Telefon am Ende noch fragte, ob ich jetzt bei zukünftigen Problemen wieder eine E-Mail schicken solle oder einen neuen Incident auf der Website anlegen solle, meinte er, dass es auf die Art des Problems ankomme bzw. man sonst ja beides machen könne, aber vielleicht zwei Stunden Zeit zur Beantwortung dazwischen lassen solle. :patsch

So, jetzt fühle ich mich erst einmal besser, auch wenn ich noch gar nicht von den Antworten berichtet habe. Die Geschichte erzähl ich dann ein anderes Mal.
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Adora Belle
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#414

09.06.2016, 18:44

Und mich hätte nun ausgerechnet die Antwort am meisten interessiert. Es gibt hier sicher einige User, die schon versucht haben, oder kurz davor sind, ihre PIN ändern zu wollen. Lass uns teilhaben! ;)
Pitt
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#415

10.06.2016, 08:05

@Disgast: :pc Respekt, dass Du diesen Informationshürdenlauf so gemeistert hast! Ich hätte wahrscheinlich spätestens bei dem Toilettenangebot das Handtuch geworfen. Die Antworten würden mich auch mal interessieren.
Hier gab es neulich Probleme wegen der von der RA-Kammer erhobenen Gebühr. Wir sind eine RA-GmbH und die muss neben jedem einzelnen RA auch die jährliche Gebühr bezahlen. Bei vier Rechtsanwälten also 5 x knapp 70,00 € für nix. Tja, das war hier durchgegangen und schwupps gab es eine Vollstreckungsankündigung der RA-Kammer. Ich habe dann dort angerufen und anhand der Mitgliedsnummern die GmbH als Verursacherin ausfindig gemacht. Dass jeder RA die Gebühr bezahlen soll, obwohl das Anwaltspostfach noch nicht mal läuft, ist ja schon ungewöhnlich, dass dann aber auch noch die GmbH von der RA-Kammer als eigenständige Persönlichkeit angesehen wird, die für ein Postfach bezahlen muss, dass nur die Berufsträger nutzen, die bereits ihren Beitrag entrichtet haben, entbehrt jeder Logik.
Mir ist bis heute schleierhaft, wie man ein elektronisches Postfach so stümperhaft umsetzen kann, zumal das Projekt "elektronischer Rechtsverkehr" seit mehr als 20 Jahren läuft und es funktionierende Systeme - wie eben EGVP - gibt. Ein weiteres Problem, das bislang noch gar nicht thematisiert wurde: Die EU fordert und fördert ebenfalls die Projekte elektronischer Rechtsverkehr/E-Government und möchte die elektronische Kommunikation weiter vorantreiben. Bis heute konnten sich die einzelnen Länder aber überraschenderweise auf keine einheitlichen Regelungen zur Umsetzung einigen. Jedes EU-Land kocht da sein eigenes Süppchen. Einige Länder sind da in der Entwicklung weiter (wie z. B. Estland, Österreich und Spanien) und andere hinken hinterher. Wenn dann einerseits das grenzüberschreitende Mahnverfahren oder - wie jetzt als nächstes - die grenzüberschreitende Kontopfändung läuft und dieses dann natürlich auch alles online erfolgen soll/muss, dann arbeitet der RA in Deutschland mit einem anderen System als der in Frankreich oder Estland und schon herrscht wieder Chaos.
Disgast
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#416

10.06.2016, 08:39

Okay, kein Problem. :mrgreen:

Meine beiden Fragen lauteten:

1. Benötige ich zum Signieren/Verschicken von Mahnbescheiden weiterhin das EGVP? Die bisherige einzige hiesige Govello-Adresse ist dort noch unter „Verzeichnisdienst“ auffindbar und es kommen auch noch Eintragungsnachrichten vom Handelsregister, Empfangsbestätigungen für Testamente etc. an, obwohl letzte Woche in einer Meldung bestätigt wurde, dass der Postfachumzug zu XNotar abgeschlossen ist. Müsste die alte Govello-Adresse dann nicht auch deaktiviert worden sein? Woran erkenne ich, dass die SAFE-ID noch benutzbar ist oder muss ich in jedem Fall bis zur endgültigen Aktivierung des beA eine neue Adresse beantragen?

2. Können nun – wie anfänglich schon einmal angekündigt – auch Kartenlesegeräte anderer Anbieter benutzt werden, sodass zunächst das Gerät mitbenutzt werden kann, welches für die notariellen Verfahren bereits vorhanden ist (Omnikey CardMan 3821) oder muss in jedem Fall eines der Modelle von Ihrer Website angeschafft werden? Der erste Versuch die PIN der beA-Karte zu ändern, ist bereits gescheitert, da nach Starten des Java Launchers ein Ladebildschirm (pro next) erschien und anschließend nichts mehr passierte.


Das war die Antwort, die in Mail #4 stand:

Lösungsbeschreibung: EGVP-Abschaltung wegen Verzögerung verschoben?
Das EGVP wird nicht von der BRAK betrieben, daher haben wir hier auf Entscheidungen keinen unmittelbaren Einfluss. Allerdings wird nicht das EGVP selbst, sondern nur der von der Justiz dazu angebotene Client abgeschaltet.
Die Firma Governikus, die diesen Client entwickelt hat, bietet als 1:1-Alternative für den EGVP Classic-Bürger-Client den Governikus Communicator Justiz Edition an.
Sie finden diesen unter: http://www.governikus.com/de/Governikus ... on/6937388.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den EGVP-Support:
Support-Telefon: 0 18 05 - 34 87 78, Mo. bis Fr. von 09:00 bis 17:00 Uhr (Kosten: 0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Min.) oder per E-Mail an egvp@westernacher.com.


Ergänzung 1:
Fragen zum besonderen elektronischen Notarpostfach
Bei Fragen zum besonderen elektronischen Notarpostfach wenden Sie sich bitte an die Bundesnotarkammer unter egvp-postfachmigration@bnotk.de.

Ergänzung zum Kartenlesegerät:
Bitte beachten Sie die Information aus der Hilfedatei* zur PIN-Änderung und kontakten bei weiteren Fragen bitte die Bnotk via Email - bea@bnotk.de - direkt. :kopfkratz

HINWEIS:
Für die Änderung Ihrer PIN-Daten mithilfe der Softwareanwendungskomponente ist ein nach Signaturgesetz bestätigtes Chipkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 erforderlich, welches mit PIN-Pad und eigenem Display ausgestattet ist. Dadurch ist es möglich, eine PIN unabhängig von der Computertastatur einzugeben. Folgende Geräte werden unterstützt:
• ReinerSCT cyberJack e-com 3.0,
• ReinerSCT cyberJack RFID,
• ReinerSCT cyberJack RFID komfort,
• ReinerSCT cyberJack secoder.
https://bea.bnotk.de/documents/Schritt- ... 160512.pdf
Um den Status der Störungsmeldung nachzuverfolgen, nutzen Sie bitte diesen Link: XXXXXXXXX

Telefonisch hat mir der Herr vom Support noch mitgeteilt, dass unser Gerät wohl wirklich für die PIN-Änderung unbrauchbar ist; dafür müssten wir uns dann noch eins der Geräte von der Seite bestellen (habe ich auch gemacht). Später werden wir aber wohl wieder unser altes Gerät benutzen können, was ja total supi ist, weil wir dann ja schon so ein anderes Ding haben. :patsch Des Weiteren war er bestrebt mich nochmals darauf hinzuweisen, dass die Signaturkarten vom Notar und Rechtsanwalt nicht durcheinander gebracht werden dürfen. Wegen der EGVP-Frage habe ich mich dann auch an die Firma Westernach gewandt, die mir mitteilten, dass ich in der Tat für den Rechtsanwaltsbereich noch ein weiteres Postfach mit eigenem Zertifikat anlegen müsse (habe ich dann auch gemacht).
Ich werde dann mal schauen, ob ich mit dem neuen Chipkartenleser die PIN werde ändern können. Vielleicht muss man aber jetzt ohnehin auch erst einmal abwarten, wann die ganze Geschichte jetzt überhaupt starten soll.
Wenn ich was Neues weiß, teile ich es euch aber natürlich mit. ;)

Allen schon einmal ein schönes Wochenende! :wink1
RechtsKnecht
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#417

10.06.2016, 09:05

Pitt hat geschrieben:[...] und es funktionierende Systeme - wie eben EGVP - gibt.
Naja, das kommt stark auf die Definition von "funktionierend" an. Ich vermute, du stellst auf "funktionierender als das beA" ab. Das stimmt natürlich. Von der technischen Umsetzung her ist das EGVP aber eine noch schlimmere Katastrophe als das beA. Das beA ist wenigstens "nur" eine unnötige Neuentwicklung bestehender Technik.
Pitt
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#418

10.06.2016, 09:44

Ja richtig, zu 100% funktioniert das EGVP auch nicht. Da verschwindet auch mal der eine oder andere Datensatz im Nirvana oder die Verbindung haut nicht hin. Es wird auch nicht möglich sein, ein System zu entwickeln, das 100% zuverlässig funktioniert und von außen nicht angreif-/manipulierbar ist. Ebenso wenig wie es die 100% sichere Cloud gibt, auch wenn viele Hersteller da gerne vollmundig anderes versprechen. Es ist halt erschreckend, wie planlos die Umsetzung der BRAK wirkt je näher der vom Bund geplante Start für das Projekt elektronischer Rechtsverkehr am 01.01.2018 rückt, wobei der Termin evtl. auch noch verschoben werden muss. Erst wird der Softwareentwickler ausgetauscht, dann heißt es, technisch sei es nicht möglich, einzelne RAe. von der passiven Nutzungspflicht auszunehmen, was sich nun als definitiv falsch herausgestellt hat, es kostet nur mehr Zeit und Geld und dann die mangelhafte Kommunikation zwischen RA-Kammern und den Mitgliedern. Bleibt nur abzuwarten, wie jetzt das Hauptsacheverfahren ausgeht und ob der Kammerbeitrag evtl. weiter angehoben werden muss, um ggfs. anfallende Kosten für die Konfigurierung des Programms kompensieren zu können.
Disgast
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#419

13.06.2016, 10:50

Der neue Chipkartenleser ist heute angekommen und die PIN lässt sich damit auch nicht ändern...

Hat das denn überhaupt irgendwer schon geschafft? Würde mich mal brennend interessieren.
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Soenny
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#420

13.06.2016, 10:57

EGVP hat hier immer einwandfrei funktioniert, es sei denn, die Uhrzeit vom Rechner stimmte nicht, dann meckert EGVP.

Warum wollt ihr denn alle die Pin ändern? Wenn das ganze System noch nicht lauffähig ist, wie soll denn dann diese Funktion zur Verfügung stehen und warum muß man jetzt die Pin ändern? *kopfschüttel*
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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