Mahnbescheid - Zahlung vor Zustellung

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StarsinEyes
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#11

22.11.2017, 10:02

Guten Morgen,
ich muss den Thread auch nochmal herauskramen.
Wie verhält es sich denn, wenn wir am 10.11. den Auftrag zum Mahnbescheid bekamen, dieser ging leider erst nach dem Wochenende am 13.11. raus. Am 15.11 teilte die Mandantin mit, dass die Hauptforderung am 13.11. bei ihr eingegangen ist. Der Schuldner hat uns einen Beleg geschickt, dass er die Überweisung am 10.11. fertig gemacht hat. Also eine glatte Überschneidung. Müssen die Kosten des Mahnverfahrens dennoch als Verzugsschaden vom Schuldner getragen werden oder bleibt unsere Mandantin auf den Kosten sitzen?
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icerose
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#12

22.11.2017, 10:09

Meiner Meinung nach bleibt eure Mandantin auf den Kosten sitzen. :sad:
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Anahid
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#13

22.11.2017, 10:54

Sehe ich jetzt nicht ganz so. Auftrag war am 10.11. Es kommt nicht drauf an, wann der Schuldner überwiesen hat, sondern wann das Geld eingeht. Der Gegner schuldet also auf jeden Fall zumindest die 0,5 nach Nr. 3306 RVG.

Fraglich ist also, wann am 13.11.2017 die Gutschrift auf dem Konto erfolgt ist. Das müsste über die Bank erfragt werden können (Vormittags oder Nachmittags). Wenn die Gutschrift erst Nachmittags erfolgt ist und die Mandantin aber Vormittags noch den Kontostand kontrolliert hat, dann sind sogar die vollständigen Kosten vom Schuldner zu tragen. Es gibt Rechtsprechung dazu, dass es ausreicht, wenn das Konto einmal am Tag kontrolliert wird.
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#14

28.11.2017, 10:36

Vielen Dank Anahid, das hat mir schon sehr geholfen. Wir haben jetzt die Gegenseite zur Zahlung der gesamten Kosten aufgefordert und die haben das auch ohne Murren so angenommen. Unsere Mandantin hat die Gutschrift auch erst am nächsten Tag, also dem 14.11. festgestellt und sie kontrolliert den Stand jeden Tag.
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robirobsen
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#15

22.02.2018, 10:44

Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall.

Gegen einen Mahnbescheid wurde Widerspruch eingelegt, gleichzeitig wurde die Hauptforderung aber bezahlt. Es sind noch 32 € Gerichtskosten offen. Nunmehr sollen für das streitige Verfahren 73 € Gerichtskosten eingezahlt werden. Ist dies notwendig? Die Angelegenheit ist in der Hauptsache erledigt, lediglich die Mahnbescheidskosten sind noch offen, die die Gegenseite aber nicht zahlen möchte.

Oder sind die Gerichtskosten einzuzahlen, um dann den Antrag zu stellen, der Gegenseite die Gesamtkosten des Verfahrens aufzuerlegen?
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Anahid
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#16

22.02.2018, 10:54

Habt Ihr mal die Gegenseite zur Zahlung der 32,00 € aufgefordert?
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#17

22.02.2018, 10:58

Anahid hat geschrieben:Habt Ihr mal die Gegenseite zur Zahlung der 32,00 € aufgefordert?
Gestern, eine Woche Zeit wurde ihnen gegeben.
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Anahid
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#18

22.02.2018, 11:21

Na vielleicht zahlen die ja. Ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als die Überleitung ins streitige Verfahren durch Einzahlung der weiteren Gerichtskosten. Bei einem weiter zu zahlenden Gerichtskostenbetrag von 73,00 €, also Gesamtkosten von 105,00 €, seid Ihr ohnehin im Bereich des niedrigsten Streitwerts von bis zu 500,00 €. Geringere Gerichtskosten für die Überleitung des Streitverfahrens können daher nicht anfallen.
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#19

22.02.2018, 13:58

Habe ich mir schon fast gedacht. Ist zwar absolut unwirtschaftlich. Aber wer es vorher nicht begreift, soll dann halt das Dreifache zahlen. Danke
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