Ich bin gerade dabei zu prüfen, ob der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge im Inso-Verfahren richtig abführt.
Im Gehalt des Schuldners wird aufgeführt:
Lohn
Metergeld
Prämie
Schmutzzulage
Spesen
Urlaubsgeld
Hier zieht der Arbeitgeber lediglich die Schmutzzulage und Spesen als unpfändbar ab und berechnet sodann den pfändbaren Anteil am bereinigten Netto.
M. E. ist das Metergeld (müßte doch Aufwandsentschädigung sein), Urlaubsgeld zudem ebenfalls unpfändbar, oder? Muss das Metergeld ggf. richtig als Aufwandsentschädigung aufgeführt werden, da Fahrtkosten ansonsten der Pfändung unterliegen? DANKE
Berechnung pfändbares Einkommen! DRINGEND!!!!
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Also, bei Metergeld ist wohl Kilometergeld gemeint? Metergeld habe ich noch nie gehört. Fahrtgelder sind m. E. unpfändbar. Beim Urlaubsgeld kommt es drauf an, ob das eine Fortzahlung während des Urlaubes ist, dann ist es pfändbar wie Lohn, wenn es eine Einmalzahlung Urlaubsgeld ist, dann ist es unpfändbar.
Beim Weihnachtsgeld brauche ich immer mein schlaues grünes Buch, das weiss solche Sachen, ich selber kann es mir leider nicht merken. Und da ich um diese Uhrzeit natürlich zu Hause bin und auch dieses schlaue Buch nicht mit mir rumtrage kann ich Dir da jetzt gerade leider nicht weiterhelfen.
Ich bin mir bei den ganzen Sachen aber auch immer sehr unsicher und lasse mich auch gerne eines besseren belehren. Mein lang ersehntes Seminar dauert leider noch ein wenig.
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LG von der Inso-Tante
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Super, sehe ich so wie du...ja, hab mich auch über die Bezeichnung Metergeld gewundert. M.E. ist das Kilometergeld und somit eine Aufwandsentschädigung, die gezahlt wird, daher unpfändbar. Bei dem Urlaubsgeld hier ist es eine Einmalzahlung, daher unpfändbar. Beim Weihnachtsgeld geh ich jetzt davon aus, dass ich 500 € als unpfändbar berechne, da der Schuldner netto 2000 € hat, davon die Hälfte sind 1000, die kann er allerdings nicht ansetzen, da max. 500 gehen. Hoffe mal, dass das so richtig ist. Vielen lieben Dank für deine Hilfe...bin mir da auch immer so unsicher. Oh, wo und wann findet denn zu diesem Thema ein Seminar statt. Vielleicht ist es ja auch bei mir in der Nähe. DANKE
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Metergeld gibt es im Transportgewerbe, in der Gastronomie gab es das oder gibt es das immer noch, in der Industrie bei Akkordfertigung von Meterware.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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HAllöchen ich hätte auch eine Frage,
wir haben hier eine Lohnpfändung unseres Mdt vorliegen... er ist verheiratet und verdient ca. € 1899,00 netto auf Lohnsteuerklasse 3, seine Frau hat ein ca. Einkommen von € 1.120,00 brutto auf Lohnsteuerklasse 5. Jetzt ist die Frage, ob unser Mandant gegenüber seiner Frau nicht unterhaltspflichtig ist, und sich somit die Pfändungsfreigrenze von € 1.073,88 erhöht. Denn das Netto Einkommen der Ehefrau dürfte so bei ca. 812 € liegen.
Weiter wäre für mich noch interessant, ob der Fahrtkostenzuschuss, der unserem Mandanten von seinem AG gewährt wird, pfändbar ist.
Ich kenne mich damit leider Null aus und finde irgendwie auch nicht so wirklich etwas aufschlussreiches. Hoffe ihr könnt mir helfen.
wir haben hier eine Lohnpfändung unseres Mdt vorliegen... er ist verheiratet und verdient ca. € 1899,00 netto auf Lohnsteuerklasse 3, seine Frau hat ein ca. Einkommen von € 1.120,00 brutto auf Lohnsteuerklasse 5. Jetzt ist die Frage, ob unser Mandant gegenüber seiner Frau nicht unterhaltspflichtig ist, und sich somit die Pfändungsfreigrenze von € 1.073,88 erhöht. Denn das Netto Einkommen der Ehefrau dürfte so bei ca. 812 € liegen.
Weiter wäre für mich noch interessant, ob der Fahrtkostenzuschuss, der unserem Mandanten von seinem AG gewährt wird, pfändbar ist.
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Kann man nicht sagen. Unterhaltspflicht besteht nicht, wenn Ehefrau ausreichend eigenes Einkommen hat. Wann dies der Fall ist, da geht die Rechtsprechung weit auseinander. Außerdem kann man auch halbe und zwei Drittel Unterhaltspflichten haben.
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Soweit im Pfüb keine Nichtberücksichtigung der Ehefrau beantragt ist, gilt diese als unterhaltspflichtige Person.
Im Zöller habe ich jetzt nichts anderes gefunden, Fahrtkostenzuschüsse scheinen pfändbar zu sein.
Im Zöller habe ich jetzt nichts anderes gefunden, Fahrtkostenzuschüsse scheinen pfändbar zu sein.
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Also es liegt kein PfüB vor. Es ist so, dass der Mandant einen Kreditvertrag mit Lohnabtretung unterschrieben hat. Da er mit den Raten in Verzug geraten ist wurde der Vertrag gekündigt und es ging ans Inkasso. Und dort haben sie dann mit ihm eine neue Ratenzahlungvereinbarung gemacht, die er leider wieder nicht eingehalten hat und daraufhin erfolgte die Lohnpfändung.
Wo könnte ich dass denn herausfinden, ob mein Mandant unterhaltspflichtig ist?
Inwiefern halbe und zwei Drittel Unterhaltspflicht? Meinst Du, dass die Frau zwei Drittel selbst an Unterhaltskosten trägt und ein Drittel praktisch vom Mandanten an seine Frau "gezahlt" werden muss? @Kanzleihund
Wo könnte ich dass denn herausfinden, ob mein Mandant unterhaltspflichtig ist?
Inwiefern halbe und zwei Drittel Unterhaltspflicht? Meinst Du, dass die Frau zwei Drittel selbst an Unterhaltskosten trägt und ein Drittel praktisch vom Mandanten an seine Frau "gezahlt" werden muss? @Kanzleihund
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