Hey Ihr Lieben,
ist es auch möglich, die Zustellung der einstweiligen Verfügung (Ausfertigung + Antrag + Anlagen + Empfangsbekenntnis) an die Gegenseite per Einschreiben mit Rückschreiben zu schicken von Anwalt zu Anwalt? Oder muss ich es nunmehr über den GV machen ? Per Telefax gehts nicht raus.
Vielen lieben DAnk...
Zustellung einstweilige Verfügung
- Morgenmuffel
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 535
- Registriert: 07.06.2011, 14:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
- Morgenmuffel
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 535
- Registriert: 07.06.2011, 14:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Also ich kenn es nur so, dass einstweilige Verfügungen über den Gerichtsvollzieher zugestellt werden können. Per Fax oder Einschreiben/Rückschein hab ich noch nicht gehört. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Vielleicht ist hier noch jemand, der es ganz genau weiß
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 208
- Registriert: 23.03.2009, 15:42
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Wir stellen immer entweder per Fax (wenn zustellungsbevollmächtigter Anwalt vorhanden) oder per Gerichtsvollzieher zu. Aber warum genau kann ich leider auch nicht sagen. Ich glaube es hat mal jemand behauptet, dass in dem Briefumschlag der per Einwurf/Einschreiben zugestellt wurde, etwas anderes drin war und man kann das nicht richtig nachweisen, deshalb sollen z.B. Kündigungen auch immer per Boten und nicht per Einwurf/EInschreiben zugestellt werden, ich meine, dass ist ungefähr dasselbe
- Fräulein Fi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 139
- Registriert: 03.05.2013, 09:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
warum denn per Einschreiben?
Zustellung von RA zu RA werden mittels Empfangsbekenntnis vorgenommen; das darf auch per Fax passieren.
Wozu die Bestätigung der Bestätigung durch Rückschein? Dafür unterzeichnet der gegnerische Kollege doch das Empfangsbekenntnis...?
Zustellung von RA zu RA werden mittels Empfangsbekenntnis vorgenommen; das darf auch per Fax passieren.
Wozu die Bestätigung der Bestätigung durch Rückschein? Dafür unterzeichnet der gegnerische Kollege doch das Empfangsbekenntnis...?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 927
- Registriert: 14.01.2010, 14:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Habe hier mal eine Frage wegen der Zustellung.Ich habe die EV zustellen lassen, aber nur die EV und den Antrag vergesssen. Jetzt kam vom Gericht, dass die Gegenseite vorträgt, den Antrag nicht erhalten zu haben und ich muss innerhalb einer Woche die Zustellung nachweisen.
Was jetzt tun? Schnell ein Schreiben an OGV und die Antragschrift noch zustellen lassen?
Was jetzt tun? Schnell ein Schreiben an OGV und die Antragschrift noch zustellen lassen?
Wann wurde euch die EV zugstellt? Habt ihr mit der Vorpfändung bereits begeonnen? Wenn ja, wann?Shiva hat geschrieben:oder habe ich es somit verbockt?