Hallo, ich wollte mal fragen, welche Formel es gibt, wenn man sich den Urlaub auszahlen lassen möchte.
Viele Grüße
Urlaub auszahlen lassen
- Kasimir1603
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Bruttomonatsgehalt x 3 Monate
65 Tage x offene Urlaubstage = Urlaubsabgeltung (brutto)
65 Tage x offene Urlaubstage = Urlaubsabgeltung (brutto)
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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- Kasimir1603
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Berechnungsformel
Der errechnete Gesamtarbeitsverdienst ist mit der Anzahl der genommenen Urlaubstage zu multiplizieren und dann durch die Anzahl der Arbeitstage zu dividieren.
Gesamtarbeitsverdienst in 13 Wochen
------------------------------------------ x Urlaubstage = Urlaubsentgelt
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen)
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers X endet zum 30. Juni und er hat noch 5 Tage Urlaubsanspruch. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 2000 € monatlich.
April Mai Juni
Grundlohn 2.000 2.000 2.000
Daraus ergibt sich ein Gesamtarbeitsentgelt im 13 Wochen-Zeitraum von 6.000 €.
6.000 € Gesamtarbeitsverdienst
------------------------------------------ x 5 Urlaubstage = 461,54 €
65 Arbeitstage
Der errechnete Gesamtarbeitsverdienst ist mit der Anzahl der genommenen Urlaubstage zu multiplizieren und dann durch die Anzahl der Arbeitstage zu dividieren.
Gesamtarbeitsverdienst in 13 Wochen
------------------------------------------ x Urlaubstage = Urlaubsentgelt
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen)
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers X endet zum 30. Juni und er hat noch 5 Tage Urlaubsanspruch. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 2000 € monatlich.
April Mai Juni
Grundlohn 2.000 2.000 2.000
Daraus ergibt sich ein Gesamtarbeitsentgelt im 13 Wochen-Zeitraum von 6.000 €.
6.000 € Gesamtarbeitsverdienst
------------------------------------------ x 5 Urlaubstage = 461,54 €
65 Arbeitstage
Ciao Kasi
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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@lisa
Im Zweifel gilt das Bundesurlaubsgesetz. Da ist es geregelt und da steht das auch mit den 13 Wochen drinnen
Guckst Du
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html" target="blank
Im Zweifel gilt das Bundesurlaubsgesetz. Da ist es geregelt und da steht das auch mit den 13 Wochen drinnen
Guckst Du
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Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 52
- Registriert: 26.01.2010, 15:55
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Hallo,
ich weiß der Thread ist schon etwas älter, aber ich hoffe dennoch eine Antwort auf meine Frage zu erhalten.
Ich bin nun soweit, dass ich zum 31.03.18 aus meinem Arbeitsverhältnis ausscheide. Mir stehen noch 6 Tage Urlaub zu, welche mir mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht geben "möchte".
Berechnung ist durch, d. h. ich weiß wieviel Urlaubsabgeltung mir zusteht. Nun zu meiner Frage. Wann genau muss der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung ausbezahlen? Ich habe viel gelesen, bin mir aber nicht zu 100% sicher ob ich das genau verstanden habe.
Entweder er zahlt es mir mit meinem letzten Gehalt, d. h. zum 31.03.2018 auf meiner jetzigen Steuerklasse oder aber, er zahlt es mir im Nachhinein auf Steuerklasse 6, z. B. zum 30.04.2018, was für mich ein Vorteil wäre, da hier mehr bei rum kommt.
Und jetzt noch meine letzte Frage, muss ich die Auszahlung der Urlaubsabgeltung schriftlich beantragen?
schon mal für Eure Hilfe
ich weiß der Thread ist schon etwas älter, aber ich hoffe dennoch eine Antwort auf meine Frage zu erhalten.
Ich bin nun soweit, dass ich zum 31.03.18 aus meinem Arbeitsverhältnis ausscheide. Mir stehen noch 6 Tage Urlaub zu, welche mir mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht geben "möchte".
Berechnung ist durch, d. h. ich weiß wieviel Urlaubsabgeltung mir zusteht. Nun zu meiner Frage. Wann genau muss der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung ausbezahlen? Ich habe viel gelesen, bin mir aber nicht zu 100% sicher ob ich das genau verstanden habe.
Entweder er zahlt es mir mit meinem letzten Gehalt, d. h. zum 31.03.2018 auf meiner jetzigen Steuerklasse oder aber, er zahlt es mir im Nachhinein auf Steuerklasse 6, z. B. zum 30.04.2018, was für mich ein Vorteil wäre, da hier mehr bei rum kommt.
Und jetzt noch meine letzte Frage, muss ich die Auszahlung der Urlaubsabgeltung schriftlich beantragen?
schon mal für Eure Hilfe
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2011, 10:41
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Du musst die Auszahlung nicht schriftlich beantragen. Wenn es für Dich ein Vorteil wäre, wenn es jetzt ausgezahlt würde, musst Du das mit ihm besprechen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.