minderjähriger Schuldner - Abgabe EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ela15776
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#1

16.06.2011, 12:03

Hallo zusammen,

bin gerade etwas verwirrt. Ich habe eine Forderung aus einer Zahnarztbehandlung. Der Patient ist minderjährig (geb. 2005), sodass ich beim Mahnbescheidsantrag die Mutter als gesetzlichen Vertreter angegeben habe.

Jetzt habe ich die Mutter zur Abgabe der EV gezwungen (Haftbefehl). Der Gerichtsvollzieher hat mir nun das EV-Protokoll übersandt, in dem die Mutter die Vermögensverhältnisse des Kindes angibt (???) z.B. Kinderfahrrad, Beruf: Kindergarten etc. :?

Stehe ich nun auf dem Schlauch oder hätte der Gerichtsvollzieher nicht die Angaben von der Mutter eintragen müssen?????

Vielen Dank für Eure Hilfe....

Liebe Grüße Ela
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Liesel
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#2

16.06.2011, 12:10

Nö, nach deiner Schilderung ist Schuldner das mdj. Kind. Insofern muß die gesetzliche Vertreterin (Mutter) die Verhältnisse des Kindes angeben.
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ela15776
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#3

16.06.2011, 12:12

Muss aber nicht die Mutter für die Kosten des Kindes aufkommen?

Wenn sie mit dem Kind zum Zahnarzt geht, muss sie doch die Rechnung bezahlen, oder? Habe ich hier dann schon den MB-Antrag falsch gemacht?
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Goldlöckchen

#4

16.06.2011, 12:18

Ich hätte den MB gegen die Mutter gemacht, da diese offensichtlich den ZA beauftragt hat, das Kind zu behandeln. Das Kind hat mit dem ZA keinen Vertrag geschlossen.
ela15776
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#5

16.06.2011, 12:29

Oh je, dann habe ich wohl einen Bock geschossen :( Hat jemand eine Idee was ich hier nun machen kann, ohne nochmal einen neuen MB beantragen zu müssen????
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Goldlöckchen

#6

16.06.2011, 12:32

Hm. Normalerweise neuer MB gegen die Mutter. Was meint denn Dein Chef dazu, wer hier Antragsgegner ist?

Das Kind ist doch bestimmt bei der Mutter oder beim Vater mitkrankenversichert.
ela15776
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#7

16.06.2011, 13:21

Konnte noch nicht mit ihm sprechen. Es handelt sich bei der Rechnung um Zusatzleistungen, nicht über die Krankenkasse abrechenbar... Werde es wohl mal mit ihm durchsprechen müssen...

Vielen Dank auf jeden Fall....

:thx
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#8

25.09.2015, 09:01

Guten Morgen,

ich hätte da auch eine Frage. Ich habe hier eine ältere Akte in den Händen, wonach ein Kind (geboren 2002) ein Auto mit Steinen beworfen und somit beschädigt hat. Damals wurde geklagt und es liegt ein vollstreckbares Urteil vor. Damals hat die Kollegin einen Kombi-ZVA gemacht, worauf hin dem Kind, vertr. durch die Eltern, dei VA abgeben musste. In der VA sind die Daten des Kindes angegeben, da es laut Titel ja auch der Schuldner ist. Nun möchte mein Chef nach 3 Jahren wieder einen ZVA rausschicken. Aber lohnt sich das überhaupt? Ich meine der vermeindliche Schuldner ist ja erst 15. Eigentlich müssten da doch die Eltern für belangt werden, oder sehe ich da was falsch oder verquer?

LG
Eva
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niva
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#9

25.09.2015, 09:18

StarsinEyes hat geschrieben:Aber lohnt sich das überhaupt? Ich meine der vermeindliche Schuldner ist ja erst 15.
das wird sich nicht lohnen, da er ja eher nicht zu Geld gekommen sein dürfte.
StarsinEyes hat geschrieben:Eigentlich müssten da doch die Eltern für belangt werden, oder sehe ich da was falsch oder verquer?
nein, weil:
StarsinEyes hat geschrieben:Kind, vertr. durch die Eltern
du kannst ja auch nicht, wenn du gegen eine GmbH die ZV betreibst, gegen die Geschäftsführer als Privatperson vorgehen. falls das für dich so verständlicher erklärt ist. ;)
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#10

25.09.2015, 09:22

Vielen Dank für die schnelle Antwort niva. Okay dann werde ich meinem Chef mal sagen, dass das Unsinn ist jetzt die ZV zu betreiben solange der Junge noch nicht mal erwachsen ist und sehr unwahrscheinlich schon Geld verdient, und wenn doch dann nur weit unter der Pfändungsgrenze.

Der Tag ist gerettet :)
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