minderjähriger Schuldner - Abgabe EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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OKK13401
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#11

28.09.2015, 09:09

Hallo,

vielleicht sollte vollstreckt werden, wenn man dadurch verhindern will, dass die evtl. titulierten Zinsen nicht verjähren sollten.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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Riverside
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#12

28.09.2015, 10:01

StarsinEyes hat geschrieben: ... Ich habe hier eine ältere Akte in den Händen, wonach ein Kind (geboren 2002) .... der vermeindliche Schuldner ist ja erst 15.
meine Tochter ist 2002 geboren, die ist aber erst 13 ;)

Im übrigen denke ich auch, dass eine ZV nichts bringt, außer dass die Verjährung der Zinsen gestoppt wird.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Aelizia
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#13

30.09.2015, 14:49

Naja, vl hat das Kind inzwischen ein Sparbuch? Ansonsten vl bis nach der Konfirmation mit der ZV warten ;)
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icerose
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#14

30.09.2015, 14:55

oder es hat geerbt - sowas soll ja auch vorkommen... :pfeif
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#15

12.11.2015, 12:16

Ich verstehe nur eins nicht, warum die Eltern da nicht in die Pflicht genommen werden können? Auf dem Titel steht ja auch drauf "vertr. durch die Eltern .XY X und Y X" .
Wenn mein Kind in einem beaufsichtigungspflichtigem Alter fremdes Eigentum kaputt macht , muss ich doch auch dafür grade stehen oder sehe ich das falsch?

Jedenfalls haben wir jetzt nochmal einen Vollstreckungsversuch gestartet. Ich berichte weiter ;)
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joggellive
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#16

12.11.2015, 23:53

StarsinEyes hat geschrieben: Wenn mein Kind in einem beaufsichtigungspflichtigem Alter fremdes Eigentum kaputt macht , muss ich doch auch dafür grade stehen oder sehe ich das falsch
Du liegst falsch.
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
StarsinEyes
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#17

20.11.2015, 11:01

Ja okay, aber die Schäden wurden ja vorsätzlich begangen. Das Kind wusste ja, dass wenn es Steine auf ein Auto wirft, es dabei das Auto kaputt macht bzw. beschädigt. Also ist es durchaus verantwortlich (§ 828 Abs. 2 BGB)
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#18

20.11.2015, 15:19

Bis zum 7. Lebensjahr spielt das keine Rolle, ob vorsätzlich oder unabsichtlich, die Steine geworfen hat, ab dem 7. Lebensjahr sieht das anders aus. Ab da sollte man sich Haftpflichtversichern.
StarsinEyes
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#19

20.11.2015, 15:29

das kind war damals ja schon über 7, um genau zu sein 9.
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#20

20.11.2015, 15:39

Hatten die Eltern denn keine Haftpflicht?
Ob er / sie deliktfähig war weiss man ja nicht.
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