Hallo,
vielleicht sollte vollstreckt werden, wenn man dadurch verhindern will, dass die evtl. titulierten Zinsen nicht verjähren sollten.
minderjähriger Schuldner - Abgabe EV
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meine Tochter ist 2002 geboren, die ist aber erst 13StarsinEyes hat geschrieben: ... Ich habe hier eine ältere Akte in den Händen, wonach ein Kind (geboren 2002) .... der vermeindliche Schuldner ist ja erst 15.
Im übrigen denke ich auch, dass eine ZV nichts bringt, außer dass die Verjährung der Zinsen gestoppt wird.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Ich verstehe nur eins nicht, warum die Eltern da nicht in die Pflicht genommen werden können? Auf dem Titel steht ja auch drauf "vertr. durch die Eltern .XY X und Y X" .
Wenn mein Kind in einem beaufsichtigungspflichtigem Alter fremdes Eigentum kaputt macht , muss ich doch auch dafür grade stehen oder sehe ich das falsch?
Jedenfalls haben wir jetzt nochmal einen Vollstreckungsversuch gestartet. Ich berichte weiter
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Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
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Du liegst falsch.StarsinEyes hat geschrieben: Wenn mein Kind in einem beaufsichtigungspflichtigem Alter fremdes Eigentum kaputt macht , muss ich doch auch dafür grade stehen oder sehe ich das falsch
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
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Ja okay, aber die Schäden wurden ja vorsätzlich begangen. Das Kind wusste ja, dass wenn es Steine auf ein Auto wirft, es dabei das Auto kaputt macht bzw. beschädigt. Also ist es durchaus verantwortlich (§ 828 Abs. 2 BGB)
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Bis zum 7. Lebensjahr spielt das keine Rolle, ob vorsätzlich oder unabsichtlich, die Steine geworfen hat, ab dem 7. Lebensjahr sieht das anders aus. Ab da sollte man sich Haftpflichtversichern.
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das kind war damals ja schon über 7, um genau zu sein 9.
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Hatten die Eltern denn keine Haftpflicht?
Ob er / sie deliktfähig war weiss man ja nicht.
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