Hallo ihr Lieben!
Ich bräuchte wohl noch einmal eure Hilfe. Hat einer von euch vielleicht ein Muster für eine Gründungsvollmacht zur Hand. Ich habe leider nur eine ganz kurze gefunden, ich glaube nicht dass die ausreichend ist.
Danke schon mal
Sandra
Muster einer Gründungsvollmacht für eine GmbH
Hallo Sandra!
Ich habe hier (im Kersten Bühling) auch nur ein kurzes Muster gefunden, wo A den B bevollmächtigt, für ihn die GmbH zu gründen und die Stammeinlage zu übernehmen etc.; mit mehr kann ich leider auch nicht dienen.
Sorry, aber vielleicht reicht das ja auch schon aus.
Ich habe hier (im Kersten Bühling) auch nur ein kurzes Muster gefunden, wo A den B bevollmächtigt, für ihn die GmbH zu gründen und die Stammeinlage zu übernehmen etc.; mit mehr kann ich leider auch nicht dienen.
Sorry, aber vielleicht reicht das ja auch schon aus.
- Lena
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- Registriert: 08.09.2005, 13:27
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Der Text so einer Vollmacht könnte ungefähr so lauten:
Ich, der unterzeichnende Herr ***, erteile hierdurch mit dem Vorbehalt des Widerrufs,
Herrn/Frau ***
Auftrag und Vollmacht, mich bei der Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in *** unter der Firma „*** GmbH" oder einer anderen von dem Bevollmächtigten gebilligten Firma auf das Vollständigste zu vertreten.
Der Bevollmächtigte darf insbesondere den Gesellschaftsvertrag feststellen, für mich eine Stammeinlage übernehmen sowie einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen und deren Vertretungsbefugnis festlegen. Er ist ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben.
Die Vollmacht wird erteilt unter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB.
Mehr ist nicht notwendig - die Vollmacht muss aber beglaubigt sein. Nur eine Einmann-GmbH kann man soviel ich weiß nicht aufgrund Vollmacht gründen...
Ich, der unterzeichnende Herr ***, erteile hierdurch mit dem Vorbehalt des Widerrufs,
Herrn/Frau ***
Auftrag und Vollmacht, mich bei der Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in *** unter der Firma „*** GmbH" oder einer anderen von dem Bevollmächtigten gebilligten Firma auf das Vollständigste zu vertreten.
Der Bevollmächtigte darf insbesondere den Gesellschaftsvertrag feststellen, für mich eine Stammeinlage übernehmen sowie einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen und deren Vertretungsbefugnis festlegen. Er ist ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben.
Die Vollmacht wird erteilt unter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB.
Mehr ist nicht notwendig - die Vollmacht muss aber beglaubigt sein. Nur eine Einmann-GmbH kann man soviel ich weiß nicht aufgrund Vollmacht gründen...
Liebe Grüße
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Ich danke euch!
@Claudia
Die Vollmacht im Kersten/Bühling war mir nicht ausreichend.
@Lena
Der Text ist super, den nehme ich beim nächsten Mal... Und du hast Recht, bei der Gründung der Einmann-GmbH kann man sich nicht vertreten lassen.
Ich habe jetzt folgenden Text genommen:
Gründungsvollmacht
Ich, ............................, geb. am ................... bevollmächtige hiermit
Herrn ............................., geb. am .........................
mich bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in .................. unter der Firma .................... oder einer von meinem Bevollmächtigten gebilligten Firma zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag festzustellen, für mich eine Stammeinlage im Nennbetrag von ............... zu übernehmen sowie einen oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen. Mein Bevollmächtiger ist ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod. Mein Bevollmächtigter kann diese Vollmacht in notariell beglaubigter Form weiter übertragen.
Liebe Grüße
Sandra
@Claudia
Die Vollmacht im Kersten/Bühling war mir nicht ausreichend.
@Lena
Der Text ist super, den nehme ich beim nächsten Mal... Und du hast Recht, bei der Gründung der Einmann-GmbH kann man sich nicht vertreten lassen.
Ich habe jetzt folgenden Text genommen:
Gründungsvollmacht
Ich, ............................, geb. am ................... bevollmächtige hiermit
Herrn ............................., geb. am .........................
mich bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in .................. unter der Firma .................... oder einer von meinem Bevollmächtigten gebilligten Firma zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag festzustellen, für mich eine Stammeinlage im Nennbetrag von ............... zu übernehmen sowie einen oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen. Mein Bevollmächtiger ist ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod. Mein Bevollmächtigter kann diese Vollmacht in notariell beglaubigter Form weiter übertragen.
Liebe Grüße
Sandra
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Die vorherigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen. Ich habe gerade auf einem Super Blog zum GmbH-Recht einen interessanten Artikel gelesen. Wer eine GmbH für einen anderen gründet, ohne dass eine notarielle Vollmacht vorliegt begeht einen Fehler, der nicht wieder gutzumachen ist. Das wurde nun durch ein Oberlandesgericht entschieden und ist damit safe. Hier der gute Artikel:
Irgendwie ist das immer wieder cool zu sehen, dass Experten ihr Wissen im Internet preisgeben. Der ganze Blog scheint auch noch seriös zu sein.
Irgendwie ist das immer wieder cool zu sehen, dass Experten ihr Wissen im Internet preisgeben. Der ganze Blog scheint auch noch seriös zu sein.
In der genannten Entscheidung liegt der Fehler ganz woanders. Er hätte geheilt werden können, wenn man das Wissen gehabt hätte.Mikkaela hat geschrieben:Die vorherigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen. Ich habe gerade auf einem Super Blog zum GmbH-Recht einen interessanten Artikel gelesen. Wer eine GmbH für einen anderen gründet, ohne dass eine notarielle Vollmacht vorliegt begeht einen Fehler, der nicht wieder gutzumachen ist. Das wurde nun durch ein Oberlandesgericht entschieden und ist damit safe. Hier der gute Artikel:
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- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Mikkaela hat geschrieben:Die vorherigen Ausführungen möchte ich noch ergänzen. Ich habe gerade auf einem Super Blog zum GmbH-Recht einen interessanten Artikel gelesen. Wer eine GmbH für einen anderen gründet, ohne dass eine notarielle Vollmacht vorliegt begeht einen Fehler, der nicht wieder gutzumachen ist. Das wurde nun durch ein Oberlandesgericht entschieden und ist damit safe. Hier der gute Artikel:
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Irgendwie ist das immer wieder cool zu sehen, dass Experten ihr Wissen im Internet preisgeben. Der ganze Blog scheint auch noch seriös zu sein.
Schöne versteckte Eigenwerbung, leider so unzulässig, deshalb gelöscht
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!