Nichtberücksichtigungsantrag 850 c Abs. 4 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mella
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#1

10.06.2008, 11:24

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.

Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, aber auf meine Frage konnte ich bisher leider keine Antwort finden. Ich bin sicher, Ihr könnt mir helfen; bisher hatte ich so einen Fall jedoch noch nicht!

Folgender Fall:

Wir haben einen Titel über 3.500,00 Euro zzgl. Zinsen etc. Im Rahmen des EV-Verfahrens bekamen wir dann das VV des Schuldners. Dort hat er seine Bank und seinen Arbeitgeber angegeben. Wir haben daraufhin VZ und Pfüb gemacht. Der Arbeitgeber teilt nun mit, dass bereits eine Vorpfändung vorliegt, die bereits bedient wird und der Schuldner zwei Personen (Kinder, wohnen bei der Ex-Frau) unterhaltsverpflichtet sei. Im VV gibt der Schuldner an, keinen Unterhalt an die Kinder zu zahlen.

Ich kann doch dann jetzt einen Nichtberücksichtigungsantrag stellen, da er den Unterhalt tatsächlich nicht leistet, oder?

Wenn ich jetzt den Antrag stelle, bekomme ich dann ggfs. die Differenz, die sich ergibt, wenn die beiden Kinder nicht berücksichtigt werden oder würde das dann auch an den Gläubiger ausgezahlt, der die Pfändung vor uns ausbringen konnte?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe



:schreib
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Pepsi
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#2

10.06.2008, 11:45

ja das kannst du, ich weiß leider nur nicht wie

:schieb
Kimmy

#3

10.06.2008, 12:53

der Antrag auf Unberücksichtigung wirkt nur für denjenigen Gläubiger, der diesen Antrag stellt. Wenn er also durchgeht, erhältst Du den Betrag zwischen dem normal abzuführenden Betrag an ranghöhere Gläubiger und dem Betrag, der noch an den Schuldner ausbezahlt wird.
Mops
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#4

10.06.2008, 13:17

einfach Antrag nach 850 c IV an das Vollstreckungsgericht zum Az. des PfüBs und beantragen, dass Kinder und Ehefrau bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrages ganz unberücksichtigt bleiben, da tatsächlich kein UH gezahlt wird (Beleg beifügen) Nicht alle Gericht machen das aber mit, da es im Ermessen des Gerichts liegt, ob UH-berechtigte ganz oder nur teilweise unberücksichtigt bleiben.

Du bekommst dann die Differenz zwischen den die jeweiligen Pfändungsfreibträge übersteigenden Betrag und kannst somit ggf. bereits vorrangige Gläubiger die nur normal pfänden umgehen.

Das gilt aber nur, wenn es sich bei dem vorrangigen Gläubiger nicht um die Ex und die Kinder handelt, die UH gem. 850 d pfänden. Damit kann der Pfändungsfreibetrag bei diesen Gläubigern nämlich noch erhebelich verringert werden.
Ernie

#5

10.06.2008, 13:28

@ Mops:

Ich muss Dich korrigieren:

Der "Wegfall" der Unterhaltsberechtigten beruht nicht auf § 850 c Abs. 4 ZPO, sondern auf § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO!
Bob

#6

10.06.2008, 13:31

Da braucht eigentlich kein Antrag gestellt werden. Nach 850 c sind nur solche Personen zu berücksichtigt, denen aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten Unterhalt zu zahlen ist und auch tatsächlich gezahlt wird. Keine Zahlung (kein Naturalunterhalt) = keine Berücksichtigung. Soweit der Drittschuldner hiervon Kenntnis hat, hat er von sich aus diese Personen nicht zu berücksichtigen. Ein Antrag beim Vollstreckungsgericht wäre kein Antrag nach 850c IV ZPO, sondern eine Klarstellung.
Mops
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#7

10.06.2008, 13:33

@ernie: stimmt, sorry :oops:
Mella
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#8

10.06.2008, 14:11

@Bob:

Der Drittschuldner hat davon bisher keine Kenntnis und zahlt dem vorrangigen Gläubiger unter Berücksichtigung von 2 unterhaltsberechtigten Personen den Pfändungsbetrag aus. Ich muss mich doch dann jetzt an das Vollstreckungsgericht wenden, oder würde es genügen, wenn ich den Drittschuldner darauf aufmerksam mache?
Ernie

#9

11.06.2008, 07:00

Ich würde es als Klarstellung über das Vollstreckungsgericht laufen lassen, da viele Drittschuldner von den Angaben ihres Arbeitnehmers oder den Eintragungen in der Lohnsteuerkarte ausgehen.
Manu_75

#10

11.06.2008, 13:54

:zustimm Manche Drittschuldner stellen sich wirklich ganz schön an. Hab bislang zwar diesen "Nichtberücksichtigungsantrag" immer gleich bei Beantragung des Pfüb mitgestellt, aber ich würd es auch wie Ernie machen.
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