Abrechnung Strafrecht/Verbindung mehrerer Anklagen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Limette
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#1

29.01.2008, 14:23

Hallo zusammen, ich brauche eure Hilfe -

Es ist doch so, wenn in einer Strafsache mehrere Verfahren (Anklagen) verbunden worden sind, dann entstehen für jedes einzelne Verfahren Gebühren gesondert, d.h. es fahlen für jed. Verfahren eine Grund-, eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr + die Postpauschale

Wie ist es abzurechnen, wenn die Verbindung mehrerer Verfahren erst in dem HV-Termin verkündet wird?
Dürfen wir in diesem Fall genau so abrechnen wie gehabt?
Frage an diejenigen, die so einen ähnlichen Fall bereits hatten.
Tigra
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#2

29.01.2008, 14:24

waren die sachen schon vor eurer einschaltung verbunden?!

dann würde ich nämlich sagen fallen die gebühren nur einmal an!
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Master24
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#3

29.01.2008, 14:32

Es fallen die Gebühren nur solange getrennt voneinander an, bis zu dem Zeitpunkt, als die Sachen verbunden worden sind.

Beispiel:

Mandant X kommt mit einer Strafanzeige wegen Fahrerflucht und beauftragt Euch. Ihr bestellt Euch gegenüber der Polizei, die Sache geht an die StA, diese macht eine Anklageschrift. Die Sache geht zum AG.

Währenddessen kommt der Mandant wieder wegen Körperverletzung. Ihr bestellt Euch diesmal direkt bei der Staatsanwaltschaft, diese macht sodann die Anklageschrift, diese Sache geht auch zum AG.

Der Einfachheit halber werden die Angelegenheiten verbunden, sodann wird ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Es ergeht ein Urteil.

Fahrerflucht
Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG
Körperverletzung
Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG
Terminsgebühr Nr. 4107 VV RVG
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Limette
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#4

29.01.2008, 14:43

ja in zwei Anklagen schon. nur im Laufe der Zeit noch vor der Verhandlung sind einige Anklagen dazu gekommen und erst in dem Termin sagte der Richter die Verfahren werden verbunden.

Vielleicht fällt die Terminsgeb. dann extra für jedes einzeln. Verfahren an?
Tigra
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#5

29.01.2008, 14:47

nein glaube ich nicht, glaube das nur eine TG anfällt, da in den anderen sachen ja auch noch gar nicht terminiert war.
würde sich mit der rechnung von master oben decken. bin mir aber nicht 100 pro sicher!
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Limette
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#6

05.02.2008, 12:41

... ich bin jedoch nicht ganz einverstanden mit dem Abrechnungsbeispiel von Master24,
da erstens für jedes Verfahren eine Dokumentenpauschale gesondert anfällt!
und zweitens, meine Frage war ja, ob die Termisgebühr für jedes weitere Verfahren extra/neu entsteht, da die 4 weitere Verfahren erst im Termin mit dem Hauptverfahren verbunden worden sind. (2 Verfahren wurden bereits vor dem Termin mit dem HV verbunden).

ein Zitat aus dem "RVG für Anfänger" - lt. eines dort aufgeführten Beispiel "... Die Termisgebühr für die Hauptverhandlung entsteht nur einmal, da die Hauptverhandlung erst nach Verbindung in der führenden Sache stattfand."

also ich schließe daraus im Bezug auf meinen Fall - wenn hier die Verfahren vor dem HVT verbunden sind, dann ensteht die Term.Geb. nur einmal.
kann das denn für mich bedeuten, dass wenn die Verfahren im HV-Termin verbunden worden sind, dann entsteht die Terminsgebühr nicht nur einmal, sondern für jedes anghängige Verfahren (?)
ich hoffe ich habe mein Probelm einigermaßen klar geschildert und ihr mir etwas geeignetes dazu schreiben könnt. dafür wäre ich sehr dankbar :wink:
Märry

#7

05.02.2008, 18:56

Ich stimme Master24 zu, aber ich glaube, Limette meint etwas anderes: Wenn du in den Verfahren, die zum Hauptverfahren verbunden werden, vorher schon tätig warst (also z.B. Vertretung angezeigt und/oder AE beantragt habt), kannst du die Grundgebühr 4100 und Verfahrensgebühr 4104 geltend machen. Die Terminsgebühr gibts aber nur einmal, beim Hauptverfahren.

Ich mache es immer so, daß ich getrennte Kostenrechnungen mache wie folgt:

Verfahren A
Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr 4104
Fotokopien, Auslagen, MwSt.

evtl. noch weitere Verfahren B, C...

Verfahren D (Hauptverfahren)
Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr 4104
Verfahrensgebühr 4106
Terminsgebühr 4108
Abwesenheitsgeld, Fahrtkosten, Fotokopien, Auslagen usw.

Ich hoffe, das war irgendwie verständlich... ;-)
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leah
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#8

05.02.2008, 19:52

Du kannst für jedes Verfahen, das nach der Beauftragung deines Anwaltes hinzuverbunden wurde, gesonderte Gebühren berechnen. Nur die Terminsgebühr gibt es, egal wieviele Verfahren, nur 1x, denn es hat ja nur ein Termin stattgefunden.

Wir schreiben das alles auf eine Rechnung und hinter jede Gebühr kurz das Az, damit der Mandant weiß, welche Gebühren zum selben Verfahren gehören. Bei der Terminsgebühr steht dann kein Aktenzeichen.

Gruß
Leah
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#9

05.02.2008, 21:14

@Märry @Leah - ja wir machen das auch immer so. das ist ein Normalfall für uns und das kommt in unserer Praxis oft vor, dass mehrere Verfahren mit dem führenden Verf. verbunden werden.
das ist aber immer noch nicht das, was mein Problem/Frage ist :(
wir meinen, es muss eine Besonderheit - eine extra Termingebühr für jede weitere Anklage, die im Termin mit der führenden Anklage verbunden worden ist, geben -

das was ihr meint - dass es eine TG für alle Anklagen gibt - ist so, weil die Verfahren alle vor dem Termin bereits verbunden worden sind.
Das ist ein Unterschied.
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leah
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#10

05.02.2008, 21:34

Wenn eine Sache im Termin verbunden wurde hat dein Anwalt doch überhaupt nichts gemacht? Oder woher kennt er die Sache dann? Wurde die einfach so dazu genommen und mit verhandelt ohne dass dein Chef wusste um was es geht?? Und selbst dann wäre es ja nur ein Termin.


Wenn mein Chef eine Verhandlung in zwei verschiedenen Sachen hat, ohne dass sie verbunden wurden, bekommt er auch nur eine Terminsgebühr.
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