Zwischenzeugnis ReFa

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Weeny
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#11

21.02.2018, 13:54

Ich habe das Zeugnis jetzt noch einmal bearbeitet, allerdings fallen mir ohne Wiederholungen zu nennen garkeine "Aufzählungspunkte" mehr ein. Vielleicht hat hier ja noch jemand einen Tipp.

Frau XY, geb. am XY, ist seit 20.04.2009 in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig. Frau XY war mit allen in dem Sekretariat einer lebhaften Anwaltskanzlei anfallenden Aufgaben betraut.

In der Funktion als Rechtsanwaltsfachangestellte übernimmt Frau XY unter anderem folgende Aufgaben:

Büroleitung,
Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Dritten nach Diktat sowie in Eigenregie,
Aktenführung und Verwaltung,
Terminüberwachung, Wiedervorlagen- und Fristenkontrolle, Postbearbeitung,
Durchführung von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
Erstellung von Kostenfestsetzungsanträgen und Kostenrechnungen nach RVG,
Führung des Telefon- und Email-Verkehrs mit Mandanten, Gerichten und Behörden,
Empfang und Betreuung von Mandanten,
vorbereitende Kassenführung/Buchhaltung.

Frau XY besitzt eine schnelle Auffassungsgabe und zeigt sich auch Neuem gegenüber sehr aufgeschlossen. Sie ist jederzeit belastbar und flexibel und zeichnet sich zudem durch ihre Zuverlässigkeit aus. Ihr gut strukturierter Arbeitsstil ist geprägt durch hohe Leistungsbereitschaft, Einsatz und Selbstständigkeit. Frau XY ist eine vertrauensvolle und zuverlässige Person. Ich bin mit den Leistungen von Frau XY in jeder Hinsicht sehr zufrieden.

Durch ihre zielstrebige und umsichtige Arbeitsweise erzielt Frau XY auch bei gesteigerten Anforderungen unter Zeitdruck jederzeit gute Arbeitsergebnisse. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt sie mit absoluter Termintreue und zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Mit ihrer kompetenten, freundlichen und hilfsbereiten Art ist Frau XY bei ihrem Vorgesetzten und den Kollegen gleichermaßen sehr beliebt. Auch gegenüber den Mandanten ist ihr Verhalten jederzeit vorbildlich.

Frau XY erhält dieses Zeugnis auf eigenen Wunsch als ein Zwischenzeugnis.


:thx
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skugga
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#12

21.02.2018, 16:51

Weeny hat geschrieben:Frau XY ist eine vertrauensvolle und zuverlässige Person.
Falsches Wort! Was Du meinst, ist "vertrauenswürdig", also dass Dir vertraut wird. Wenn Du eine vertrauensvolle Person bist, vertraust du anderen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Manuel
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#13

22.02.2018, 09:05

...e ist jederzeit belastbar und flexibel und zeichnet sich zudem durch ihre...

in diesem Satz ist ein UND zu viel.

Vielleicht noch Internetrecherche mit einbringen, sofern Du sowas machst oder gemacht hast. Was ist mit den Office-Sachen... evtl. gesteigerte Kenntnisse in Excel oder PowerPoint? Insgesamt vielleicht noch einen Satz zu der im Büro benutzten Software und das Du mit Office gut klar kommst.

Viel Erfolg!
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#14

22.02.2018, 09:25

Manuel hat geschrieben:Vielleicht noch Internetrecherche mit einbringen, sofern Du sowas machst oder gemacht hast.
Vielleicht bin ich ja die Einzige, die das so sieht, aber in der heutigen Zeit sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. :kopfkratz
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Weeny
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#15

22.02.2018, 09:41

:thx

Ich habe jetzt noch mal Änderungen vorgenommen und bin gespannt. Änderungen sind fett markiert ;)

Frau XY, geb. am XY, ist seit 20.04.2009 in meiner auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig. Frau XY war mit allen in dem Sekretariat einer lebhaften Anwaltskanzlei anfallenden Aufgaben betraut.

In der Funktion als Rechtsanwaltsfachangestellte übernimmt Frau XY unter anderem folgende Aufgaben:

Büroleitung,
Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Dritten nach Diktat sowie in Eigenregie,
Aktenführung und Verwaltung,
Terminüberwachung, Wiedervorlagen- und Fristenkontrolle, Postbearbeitung,
Durchführung von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
Erstellung von Kostenfestsetzungsanträgen und Kostenrechnungen nach RVG,
Führung des Telefon- und Email-Verkehrs mit Mandanten, Gerichten und Behörden,
Empfang und Betreuung von Mandanten,
vorbereitende Buchhaltung.

Frau XY verfügt über sehr gute PC Kenntnisse. Die in der Kanzlei verwendete Anwaltssoftware RA-Micro in Verbindung mit den gängigen MS-Office-Programmen Word, Excel und Outlook beherrscht sie sehr gut.

Frau XY besitzt eine schnelle Auffassungsgabe und zeigt sich auch Neuem gegenüber sehr aufgeschlossen. Sie ist jederzeit belastbar und flexibel. Frau XY zeichnet sich zudem durch ihre Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit aus. Ihr gut strukturierter Arbeitsstil ist geprägt durch hohe Leistungsbereitschaft, Einsatz und Selbstständigkeit. Ich bin mit den Leistungen von Frau XY in jeder Hinsicht sehr zufrieden.

Durch ihre zielstrebige und umsichtige Arbeitsweise erzielt Frau XY auch bei gesteigerten Anforderungen unter Zeitdruck jederzeit gute Arbeitsergebnisse. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt sie mit absoluter Termintreue und zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Mit ihrer kompetenten, freundlichen und hilfsbereiten Art ist Frau XY bei ihrem Vorgesetzten und den Kollegen gleichermaßen sehr beliebt. Auch gegenüber den Mandanten ist ihr Verhalten jederzeit vorbildlich.

Frau XY erhält dieses Zeugnis auf eigenen Wunsch als ein Zwischenzeugnis.



Ich danke Euch allen für Eure Hilfe :knutsch
Weeny
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#16

29.03.2018, 20:22

Hallo Ihr alle, hab nun heute mein Arbeitszeugnis erhalten und wollte Euch mal um Euren Rat fragen. Viel hat er nicht abgeändert bis auf den letzten Satz:

Frau XY verließ die Kanzlei auf eigenen Wunsch zum 31.03.2018. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Frau XY für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute, viel Glück und viel Erfolg.


Mich macht der "private Lebensweg" ein wenig stutzig. Oder bin ich da zu kleinlich?

Schöne Osterfeiertage alles zusammen :knutsch
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Andy66
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#17

30.03.2018, 12:53

Was stört dich denn daran? Soweit ich weiß ist diese Schlussformel in Arbeitszeugnissen sogar erwünscht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Riverside
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#18

03.04.2018, 14:11

Ich dachte, es ist ein Zwischenzeugnis?

Der letzte Satz macht es zu einem Endzeugnis und dann solltest du den ersten Satz entsprechend anpassen: "... war vom 20.04.2009 bis 31.03.2018 in meiner ...."


Die Wünsche für die Zukunft werden eigentlich immer sowohl beruflich als auch privat formuliert.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Weeny
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#19

03.04.2018, 22:52

Aus dem Zwischenzeugnis ist doch recht schnell ein entsprechendes abschließendes Arbeitszeugnis geworden :)

Einleitung ist bereits abgeändert, nur hat mich wie gesagt der letzte Satz ein wenig gestört, da im www nicht unbedingt was gutes über die Glückwünsche für den "privaten Lebensweg" stehen.
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