Zustellung

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grete
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#1

06.12.2017, 11:59

Hallo Ihr Lieben,

ich habe vom Gericht eine Mitteilung bekommen, dass die Ladung zur Beweisaufnahme an die Beklagte (wir vertreten Kläger) nicht zugestellt werden konnte.
Die Beklagte wird anwaltlich vertreten.
Müssen wir uns überhaupt darum kümmern? Vielmehr müsste doch die Ladung an Beklagtenvertreter zugestellt werden, und der die ladungsfähige Anschrift mitteilen und nicht wir oder?

:thx
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AliceImWunderland
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#2

06.12.2017, 12:03

Wenn die Beklagte anwaltlich vertreten ist, müsste diese Mitteilung eigentlich an ihre Vertreter gegangen sein. :kopfkratz Vielleicht ist sie versehentlich bei euch gelandet. Wäre nicht das erste Mal, dass das Gericht Post an die falsche Partei schickt. Wir haben schon einige Male unsere eigenen Schriftsätze zur Stellungnahme übersandt bekommen. :lol:
Vielleicht mal beim Gericht anrufen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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:naegel
grete
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#3

06.12.2017, 14:43

Mache ich morgen mal!
mrsgoalkeeper
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#4

06.12.2017, 15:24

Wurde das persönliche Erscheinen angeordnet? Dann kriegt die Partei ja i.d.R. eine eigene Ladung
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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AliceImWunderland
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#5

07.12.2017, 10:19

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Wurde das persönliche Erscheinen angeordnet? Dann kriegt die Partei ja i.d.R. eine eigene Ladung
Selbst wenn, müsste doch der Vertreter derjenigen die Mitteilung bekommen, dass die Ladung nicht zugestellt werden kann und nicht die Gegenpartei, oder?
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