Zustellung im Ausland / öffentliche Zustellung

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Gast

#1

24.04.2008, 14:49

Einen wunderschönen!!!

Unser Mandant (?) ist ins Ausland gezogen. Nunmehr soll ihm, da wir vorerst dem Gericht mitgeteilt haben, dass wir ihn nur außergerichtlich vertreten, die Klage persönlich zugestellt werden. Anscheinend ist der Gegenseite die Anschrift im Ausland nicht bekannt oder aber wollen die Auslandszustellung umgehen.

Ist es möglich, dass die Gegenseite, auch wenn eine Anschrift im Ausland bekannt ist, die öffentliche Zustellung betreibt?
Janin

#2

24.04.2008, 14:54

wo wohnt denn euer mandant genau? wenn er z. b. in frankreich wohnt, wird die klage ihm ganz normal zugestellt (auslandszustellung) werden.
Gast

#3

24.04.2008, 14:59

Unser Mandant wohnt nunmehr in Singapur.

Die Gegenseite hat wohl gesagt, da eine Andresse in Deutschland nicht bekannt ist wird in diesem Fall die öffentliche Zustellung erfolgen. Geht das so einfach?

Auch so, es geht um Unterhalt.
jurissima
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#4

24.04.2008, 15:13

Wenn die Gegenseite belegen kann, dass die Adresse nicht bekannt ist, kann öffentliche ZU beantragt werden.

Wenn ihr die Adresse in Singapur in´s Rennen werft ohne euch jedoch zu bestellen, muss ihm in Singapur zugestellt werden. Öffentliche ZU ist dann nicht mehr möglich.
Gast

#5

24.04.2008, 15:16

OK, danke. Das hilft mir erst einmal weiter.
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Smilie
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#6

24.04.2008, 15:17

Genau. Wenn Ihr die Anschrift in Singapur mitteilt, dann kann nicht mehr öffentlich zugestellt werden. Das geht nur, wenn nachgewiesen wird, dass keine andere Anschrift der gegnerischen Partei bekannt ist.
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staedtehuepfer

#7

24.04.2008, 15:36

Oder aber wenn die Gegenseite belegen kann, dass sie ordentlich mitgeholfen hat, die Zustellung zu ermöglichen (z. B. EMA-Anfrage etc.).
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