Zustellung "demnächst" § 167 ZPO

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Himbeere89
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#1

21.09.2017, 10:39

Guten Morgen,

bei uns läuft am Montag eine Frist ab. Wir haben nun vor 2 Tagen einen Antrag bei Gericht auf öffentliche Zustellung gestellt, der aber erst mal unter Nennung von "Auflagen" quasi "zurückgewiesen" (nicht abgelehnt) wurde. Wir haben nun zwei Wochen Zeit - wenn bis dahin nicht entsprechende Handlungen von uns vorgenommen wurden, wird der Antrag abgelehnt. Frage: in zwei Wochen wäre ja unsere Frist rum (sie endet ja Montag). Eigentlich zählt aber ja der Eingang des Antrags bei Gericht. Wäre es dann hier auch so, dass die Frist gewahrt werden könnte, auch wenn nach Montag erst die öffentliche Zustellung bewilligt wird? Den der Antrag selber, der ja noch nicht abgelehnt wurde, ist ja schon bei Gericht.

Danke!
:mrgreen:
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Anahid
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#2

25.09.2017, 17:50

Das geht m.E. dann doch ziemlich stark in den Bereich der Rechtsberatung. So etwas zu prüfen ist Sache des Anwalts.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Himbeere89
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#3

26.09.2017, 09:09

Anahid hat geschrieben:Das geht m.E. dann doch ziemlich stark in den Bereich der Rechtsberatung. So etwas zu prüfen ist Sache des Anwalts.
Rechtsberatung? :D Sorry, das ist eine normale Frage, die sich hier in meinem beruflichen Umfeld nunmal gestellt hat und die ich mir selber nicht beantworten konnte. Aber wie dem auch sei, Antwort habe ich nun. :mrgreen:
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Adora Belle
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#4

26.09.2017, 10:58

Himbeere89 hat geschrieben:Rechtsberatung?... eine Frage, die sich hier in meinem beruflichen Umfeld nunmal gestellt hat...

Dein berufliches Umfeld ist aber nun mal nicht das einer ReFA, NoFA, ReNo, ReFaWi etc pp. Und deshalb kannst Du nicht erwarten, dass Du hier bei solchen Fragen den entsprechenden fachlichen Austausch findest, den Du suchst. Da fragt man besser im Kollegenkreis.
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