Wo ist die Landesjustizkasse Niedersachsen?

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#1

20.01.2009, 16:08

Die Frage sagt eigentlich schon alles..

Weis jemand in welcher Stadt sich die LJK von Niedersachsen befindet?
Andreas

#2

20.01.2009, 16:13

"13" weiß das bestimmt :D

Vllt. schreibste ihm grad ne PN ?
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Sinchen
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#3

20.01.2009, 16:14

Wir zahlen Gerichtskosten bei de Nord/LB in Hannover ein.

Ist das schon, dass was du meinst?
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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#4

20.01.2009, 16:30

Bei Google hab ich auch nur die Nord/LG gefunden, ohne Ortsangabe. Ich dachte es gibt überall einen Sitz der Kasse, richig mit Adresse. Denn wir wollen nix einzahlen, wir wollen was wiederhaben. In einem Strafverfahren wurde eine Kaution an uns abgetreten und die wollen wir jetzt ausgezahlt haben.

@Andreas:
Danke für den Tippppppp :daumen Ich kanns ja ma probieren, aber wenns da nur ein Konto gibt, wird er mir sicher au nid mehr sagen können.

Ansonsten müsste i mi da wohl an das zuständige Gericht wenden.. nehm ich mal an..???
gkutes

#5

20.01.2009, 16:34

die nord LB ist in Hannover., hat doch sinchen schon geschrieben...

NORD/LB Hannover

Friedrichswall 10
30159 Hannover

Tel.: 0511/ 361-0
Fax: 0511/ 361-2502
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#6

20.01.2009, 16:39

Schankedön.. :oops:

Ich steh gad wahrscheinlich bissl auf´m Schlauch. Kenns halt aus Sachsen, da is die LJK in Chemnitz und an die kammer sich dann direkt wenden. Aber wenns in Niedersachsen halt so is, da muss ich da ma anrufen..
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Pepples
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#7

20.01.2009, 16:43

Schlagt mich, wenn ich falsch liege, aber wenn ich aus einer Strafsache Geld haben will, muss doch die entsprechende Abteilung die Auszahlung verfügen, die dann durch die LJK durchgeführt wird, oder?

Ist doch z.B. bei PKH auch so, ich will Geld, stell den Antrag zum Verfahren und krieg die Zahlung. Andersrum zahlen wir ja auch GK dort ein zum Aktenzeichen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die eigenständig Auszahlungen vornehmen :nachdenk , oder?
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gkutes

#8

20.01.2009, 16:46

willst du was pfänden oder wie? dann kannst du die Bank doch einfach als DS hernehmen
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Pepples
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#9

20.01.2009, 17:20

ich will gar nix - außer Feierabend, aber da ist ja nicht Thema :mrgreen: - ich frag mich einfach, ob die LJK der richtige Ansprechpartner ist oder nicht.

In dem geschilderten Fall wurde die Kaution auf das Konto der LJK gezahlt in einer Strafsache. Ich denk mir halt, wenn das jetzt abgetreten wurde, muss ich das doch zur Strafakte anzeigen, damit die Auszahlung verfügt wird. Die LJK kann das doch nicht "allein bestimmen", weil die halt die Aktenlage nicht kennt und theoretisch gar kein Anspruch auf Auszahlung der kaution bestehen könnte.
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gkutes

#10

21.01.2009, 10:22

ich hatte ja auch die threaderöffnerin gefragt, und nicht dich :)
ansonsten teile ich deine meinung
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