Wieviel PKH-Formulare muss ich ausfüllen bei Ehegatten

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#1

13.08.2008, 10:56

Sorry, vielleicht für einige eine doofe Frage aber, habe ich noch nicht gehabt und auch hierüber nichts gefunden :frust :
Unsere Mandanten (Lebensgemeinschaft) wollen für eine Klage Prozesskostenhilfe beantragen. Meine Frage nunmehr, muss ich jeden ein PKH-Formular zusenden und jeder muss ein eigenes ausfüllen und unterschreiben ?
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

13.08.2008, 11:00

Sind es jetzt Ehepartner oder eine Lebensgemeinschaft?

Wobei, ist eigentlich egal, weil auf jeden Fall ein Formular für jeden.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

13.08.2008, 11:02

Wenn Eheleute, dann kann auch ein Formular zusammen ausgefüllt werden. Es sind doch auch Angaben zum Einkommen des Ehegatten zu machen, also reicht im Prinzip ein Formular, dass beide zusammen ausfüllen und unterzeichnen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#4

13.08.2008, 11:02

Genau - wir schicken auch immer jedem ein Formular wobei natürlich doppelt gemoppelt - weil ja Angaben des Ehegatten auch in das gleiche Formular eingetragen werden müssen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#5

13.08.2008, 11:06

Stimmt schon, dass bei Eheleuten dann doppelt, aber wenn die z.B. Eigentum haben, oder eigene Konte, etc. ist das in einem Formular immer ein bisschen doof einzutragen oder bei Gericht gibts dann Nachfragen.

Deswegen am besten gleich für jeden ein Formular.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#6

13.08.2008, 11:09

Genau - wegen der Übersichtlichkeit haben wir auch immer zwei. Erspart blöde Fragen vom Gericht :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#7

13.08.2008, 11:12

Also schick ich doch jedem ein Formular. Danke für Eure Antworten :thx
Liebe Grüße nici77
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#8

13.03.2018, 10:50

Hallo zusammen,

ich hänge meine Frage einfach mal hier dran..

ich habe auch für ein Ehepaar zwei separate Formulare für PKH gestellt und bewilligt bekommen.. nun geht's an die Abrechnung.. hier mache ich nur eine mit Erhöhungsgebühr oder? keine zwei Abrechnungen (einmal für Ehefrau und einmal für Ehemann)?

Vielen Dank.

LG
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14387
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#9

13.03.2018, 11:00

Kommt auf den Anspruch an. Entweder Erhöhung nach 1008 oder Zusammenrechnung der Werte.
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

13.03.2018, 11:16

den Eheleuten wurde die Wohnung gekündigt..
der Streitwert wurde auf 3900 festgesetzt. ein überschießender Vergleichswert besteht nicht..
dann nehme ich die Erhöhung oder liege ich da falsch?
Antworten