Wie und wo beantrage ich einen Sprechschein?

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Adora Belle
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#11

28.11.2012, 11:21

Ja. Alles andere ist auch unüblich. Wie gesagt, bis jetzt kann der Anwalt ja nur potentieller Verteidiger sein. Oder wie ist er an die Vollmacht des U-Häftlings gekommen? Der Sprechschein dient zum Anbahnungsgespräch. Das soll aber nicht irgendwann nächste Woche mal stattfinden, sondern so schnell wie möglich. Darum gibt es da nix Schriftliches, das erstmal 3 Tage durch Moabit gefahren wird, sondern Du rufst an, teilst mit, daß der -potentielle- Mandant besucht werden möchte und der -potentielle- Verteidiger nen Sprechschein braucht, und die Geschäftsstelle sagt Dir, wann er den abholen kann.
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Elfeo
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#12

28.11.2012, 12:36

Also in Berlin wird das relativ lax gehandhabt, ich kenne eine Reihe Anwälte die regelmäßig ohne Sprechschein und Vollmacht zum ersten Mandantenbesuch gehen. Am sonsten geht der Anwalt einfach vorher auf der Geschäftsstelle der StA vorbei und holt sich so'n Teil, was in Berlin wegen der räumlichen Nähe am einfachsten ist. Am besten vorher anrufen, dann liegt er fertig da.
Der Anwalt braucht gar keinen Sprechschein, wenn er eine schriftliche Vollmacht vorweisen kann.
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Spiderman
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#13

28.11.2012, 13:23

danke für die zahlreichen Antworten :)

:thx :thx :thx :thx :thx
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#14

28.11.2012, 16:49

Hier muss man die Besuchserlaubnis beim Ermittlungsrichter beantragen - zumindest dann, wenn Ihr nicht der Verteidiger seid, sondern Anwalt in anderer Sache.

Mit dem Beschluss geht man dann direkt hin und lässt sich einen sog. Sprechschein ausstellen, mit dem man dann in die JVA rein darf. Alles recht kompliziert.

Ich würde an Deiner Stelle trotzdem mal anrufen und einfach sagen, dass Ihr so einen Fall noch nicht hattet. Die sagen Euch schon, was Ihr beantragen müsst.
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