Wie errechnet sich der Beschwerdewert?

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Muschel
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#1

29.03.2018, 11:18

Hallo, wie berechne ich denn den Beschwerdewert (600,00 €) bei Kostenauferlegung?

Gegenstandswert wurde auf 1.000,00 € festgesetzt. Die Anwaltskosten der Gegenseite habe ich mit 307,26 € überschlagen, unsere Anwaltskosten wäre in derselben Höhe.

Für unseren Mandanten haben wir VKH beantragt, wurde aber noch nicht entschieden.

Muss ich jetzt die Anwaltskosten der Gegenseite und unsere eigenen addieren? Dann wäre der Beschwerdewert ja erreicht, oder sind nur die Kosten der Gegenseite als Beschwer anzusehen?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

29.03.2018, 13:05

Falls Du wissen willst, ob Du gegen die Kostenentscheidung irgendetwas unternehmen kannst: Nein, nur dann, wenn auch die Hauptentscheidung angefochten wird (§ 99 ZPO).
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Muschel
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#3

29.03.2018, 13:44

Es stand aber, dass man gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde einlegen kann.
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#4

29.03.2018, 14:49

Könnte auch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung sein? Wie ist denn das Verfahren beendet worden?
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Muschel
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#5

29.03.2018, 14:54

Die Gegenseite hat das Verfahren für erledigt erklären lassen und beantragt, uns die Kosten aufzuerlegen. Daraufhin haben wir Stellung genommen, dass die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen sind (nicht uns) und jetzt kam der Beschluss, dass unser Mandant die Kosten tragen muss.
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