Wie abrechnen?

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BlackWoman

#1

24.04.2018, 13:53

Hallo,
wir haben in einer Sache betreffend der Geltendmachung von Mietansprüchen in Höhe von EUR 1.500,00 die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Die Gegenseite hat diese Ansprüche abgelehnt mit der Begründung, dass diese ja selbst Ansprüche des durch die Nutzung des Mietverhältnisses entstandenen Schadens über EUR 2.800,00 habe. Da die RSV in beiden Fällen ihre Eintrittspflicht bestätigt hat, möchte ich nun abrechnen. Mein Vorschlag wäre daher:
1,3 GG aus EUR 1.500,00 sowie
1,3 GG aus EUR 2.800,00.
Meine Frage ist nun, darf ich dann hier zweimal die AP von EUR 20,00 abrechnen? :kopfkratz
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.04.2018, 14:23

Meiner Meinung nach sind die Streitwerte zu addieren (§ 22 Abs. 1 RVG).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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