Wer ist Kostenschuldner von GVZ-Kosten?

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Meronaya
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#1

30.03.2017, 14:11

Hallo zusammen,

nach recht sorgfältigem Durchforsten des Forums konnte meine Frage leider noch nicht geklärt werden, weshalb ich einen neuen Thread öffne.

Folgendes ist passiert: Wir haben einen sehr unangenehmen Mandanten aus Österreich vertreten, einen Titel erwirkt und die ZV gestartet wie er es wollte. Nachdem er uns dann haltlose Anschuldigungen zwecks den Gebühren und auch so an den Kopf warf hatten wir die Nase voll und beendeten das Mandat nach Einreichung des ZV Auftrages. Der GVZ meldete sich bei uns und übersandte die Kostennote mit seinen Gebühren. Diese leiteten wir, da das Mandat beendet war direkt an den Mandanten weiter und teilten dem GVZ mit, dass wir ihn nicht mehr vertreten. Daraufhin sandte er uns die Unterlagen zurück und wir sie wieder an den Mandanten. Nun kam heraus, dass der GVZ seine Kosten noch nicht beglichen bekommen hat und meint, er könne sie bei uns eintreiben. Schließlich hätten wir den Antrag gestellt, wenn auch im Namen des Mandanten, also müssten wir das bezahlen, sollte der Mandant das nicht tun. Das kommt mir doch recht seltsam vor, da wären wir ja schön blöd weiter ZV zu machen, wenn die Mandanten dann nicht zahlen wollen und wir das zahlen müssen.

Weiß jemand ob der GVZ wirklich seine Kosten von uns verlangen kann oder ob er es sich einfach einfacher machen möchte, damit wir diese vom Mandanten eintreiben für uns?

Liebe Grüße

Mero
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Anahid
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#2

30.03.2017, 14:20

Kostenschuldner ist der Mandant. So ärgerlich das auch für den GV sein mag. Er wird die Kosten da geltend machen müssen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Meronaya
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#3

30.03.2017, 14:23

Danke für die schnelle Antwort. Das dachte ich mir auch. Ich denke er will halt nicht in Österreich agieren müssen aber wir garantiert auch nicht, vor allem nicht bei so einem Ekelpaket ;)
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Sputnik85
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#4

30.03.2017, 14:25

Hallo,

schau mal auf der Rechnung, da steht (auf meinen zumindest immer), dass Kostenschuldner der Auftraggeber ist und dahinter steht dann meistens auch der Name vom Mandant. So kenn ichs.
Und wie Anahid schon geschrieben hat: Kostenschuldner ist der Mandant.

Das weiß auch der GVZ ;)
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Anahid
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#5

30.03.2017, 14:28

Meronaya hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort. Das dachte ich mir auch. Ich denke er will halt nicht in Österreich agieren müssen aber wir garantiert auch nicht, vor allem nicht bei so einem Ekelpaket ;)
Wenn er sieht, dass der Gläubiger im Ausland sitzt, hätte er auch durchaus die Möglichkeit gehabt, vor Entfalten einer Tätigkeit einen Kostenvorschuss zu fordern. :ka
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Meronaya
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#6

31.03.2017, 10:16

@ Sputnik85, ja da steht, dass der Mandant Kostenschuldner ist. Habe den GVZ auch darauf hingewiesen und er lachte nur und meinte, dass wir trotzdem den Autrag erteilten und deshalb das begleichen müssten. Ich teile ihm aber nun mit, dass er sich direkt an den (Ex-) Mandant wenden soll.
@ Anahid, das ist auch auf jeden Fall wahr, wird er von nun an vielleicht eher machen.
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