weiterer Rechtsbehelf?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Manuela1
Forenfachkraft
Beiträge: 245
Registriert: 20.12.2007, 14:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

19.12.2016, 15:44

Gerade flattert mir der Beschluss des OLG auf den Tisch. In einem Verfahren wurde Erledigung erklärt, die Kosten wurden dem Kläger auferlegt. Dieser legte sofortige Beschwerde ein. Es folgte der Nichtabhilfebeschluss des LG. Wir nahmen noch einmal Stellung und erhalten nun den Beschluss des OLG, dass unsere Mandantschaft die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ebenso die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Können wir hier noch irgendwas machen? Weitere sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde sind nach Baumbach unstatthaft - mehr gibt es ja dann nicht mehr, oder?
Antworten