Vorsteuerabzug ja oder nein ?

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BlackWoman

#1

15.02.2017, 11:54

Hallo ihr Lieben,
weiß jemand zufällig, ob KFZ-Firmen vorsteuerabzugsberechtigt sind?
Vielen Dank u. LG
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AliceImWunderland
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#2

15.02.2017, 11:58

Ich denke, das kommt auf die Rechtsform an. So pauschal kann man das nicht sagen. Welche Rechtsform hat die betreffende Firma?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Sputnik85
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#3

15.02.2017, 12:01

Hallo,

rufe doch einfach beim Mandanten an. ;) Wir wissen ja nicht, unter welcher Firmierung die laufen.

LG
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
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Andy66
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#4

15.02.2017, 14:41

Grundsätzlich würde ich bei allen Gewerbetreibenden von einem Vorsteuerabzug ausgehen. Ausgenommen sind die "kleinen Krauter" die von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind. D.h., sie schreiben auf ihre Rechnungen "gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen" drauf und rechnen netto ab. Folgerichtig können sie dann aber auch selbst keine Vorsteuer ziehen. Sowas kann der zuständige Steuerberater bescheinigen.

GmbHs sind als Kaufleute immer umsatzsteuerpflichtig und daher auch um Vorsteuerabzug berechtigt.

Achtung immer bei gewerblichen Kunden aus dem Ausland, da wirds dann richtig kompliziert.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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