Hallo ihr Lieben,
habe mal wieder ein Problem..
Wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegen, wonach einer GmbH Kosten zugesprochen wurden.
Nunmehr ist die Forderung der GmbH an unsere Mandantin durch notarielle Urkunde abgetreten worden.
Kann ich jetzt einfach aus dem KfB mit der Abtretungserklärung vollstrecken oder muss ich den Titel umschreiben lassen?!?!ß
Vollstreckung aus Kfb nach Abtretung
- gabrielle
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- Registriert: 19.11.2008, 15:27
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schau mal hier:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Lehre/S ... lausel.htm
nach dem würde ich dazu tendieren, dass der Titel umgeschrieben werden müsste und sogar neu zugestellt werden muss.
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