Vollmacht im Widerspruchsverfahren

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Lori79
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#1

27.04.2018, 10:52

Hallo Ihr Lieben,
habe folgendes Problem: Wir haben gegen einen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt. Der Mandant hatte uns noch nicht die Vollmacht geschickt. Wir haben jetzt vom Träger ein Brief bekommen: Der Widerspruch gilt als unzulässig, da Vollmacht fehlt.
Für die Einreichung der Vollmacht wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt.
1. Frage. Wenn wir die Vollmacht jetzt einreichen geht es weiter oder unzuässig verworfen.?
2 .Frage: kann ich die Vollmacht in Kopie einreichen, da wir es per Email erhalten haben.
3. Frage: meine Chefs sind gerade in Urlaub, kann ich die einreichen und im Auftrag unterschreiben? Ich denke schon, aber weiß halt nicht genau.

DAnke Euch
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mücki
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#2

27.04.2018, 13:17

Lori79 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
habe folgendes Problem: Wir haben gegen einen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt. Der Mandant hatte uns noch nicht die Vollmacht geschickt. Wir haben jetzt vom Träger ein Brief bekommen: Der Widerspruch gilt als unzulässig, da Vollmacht fehlt.
Für die Einreichung der Vollmacht wird eine Frist von 4 Wochen gesetzt.
1. Frage. Wenn wir die Vollmacht jetzt einreichen geht es weiter oder unzuässig verworfen.?

Wenn euch eine Frist zur Nachreichung der Vollmacht gesetzt wird, würde ich davon ausgehen, dass das "Verfahren" dann weiter geht. Im Zweifel: Anrufen und nachfragen.

2 .Frage: kann ich die Vollmacht in Kopie einreichen, da wir es per Email erhalten haben.

Häufig muss die Vollmacht im Original vorgelegt werden. Aber auch hier kannst du einfach bei der RV telefonisch nachfragen. Wenn dir mitgeteilt wird, dass die Übersendung einer Kopie reicht, würde ich im Übersendungsschreiben dann Bezug auf das mit ... am ... geführte Telefonat nehmen.

3. Frage: meine Chefs sind gerade in Urlaub, kann ich die einreichen und im Auftrag unterschreiben? Ich denke schon, aber weiß halt nicht genau.

DAnke Euch
Gegenfrage: Ihr habt eine Frist von vier Wochen, warum unterschreiben die Chefs nicht, wenn Sie wieder da sind?

Edit: Unabhängig davon darfst du mMn gar nichts unterschreiben und solcherlei schon gleich gar nicht und ohne vorherige Absprache mit dem betreffenden RA würde ich noch nicht mal ein Kenntnisnahmeschreiben i.A. unterzeichnen (wobei ich mich konsequent weigere überhaupt etwas zu unterschreiben, das nach außen geht).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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