Verweisungsantrag nach Teilzahlung

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BestAgerSilver
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#1

12.03.2017, 20:28

Liebe Kollegen,

in einer Unfallsache haben wir Klage beim LG eingereicht. Die GK sind noch nicht gezahlt, die Klage noch nicht zugestellt, da zahlt die gegnerische Versicherung einen Teil der Klagesumme und vermerkt, dass auch die Gutachterrechnung damit ausgeglichen wird (hat unsere Mandantin längst bezahlt). Streitwert sinkt unter 5.000,- €. Der Richter meint, dass wir die GK nicht zahlen und ihm einen kurzen Antrag schreiben sollen, die Sache aus zuständige AG abzugeben. Meine Chefin ist sich fast sicher, dass das nicht richtig ist.
Wie geht ihr in einem solchen Fall vor?

Vielen Dank für eure Infos!
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Sputnik85
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#2

13.03.2017, 09:36

Wenn der Richter dir diese Auskunft gibt, dass er es so haben möchte, würde ich dem auch folgen.
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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