Hallo zusammen!
Der Landkreis teilt dem Mandanten mit, dass er festgestellt habe, dass der Mandant von seinem Vater (der im Heim lebt) Geldschenkungen erhalten hat und fordert diese zurück.
Den Rückforderungsanspruch leitet der Landkreis auf den Träger der Kriegsopferfürsorge über. Der Überleitung ist von hier aus auch nicht widersprochen worden.
Wir teilen aber mit, dass die Schenkungen nicht erfolgt sind und ggf. geklagt soll.
Jetzt geht es um die Abrechnung ggü. Mdt.
Ist das Verwaltungs- oder Sozialrecht?
Wegen der Überleitungsanzeige würde ich sagen, Verwaltungsrecht.
Die Rückforderung der angeblichen Schenkungen auch?
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Verwaltungs- oder Sozialrecht?
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Überleitung ist Sozialrecht, die Rückforderung ist Zivilrecht.