Hallo Ihr Lieben,
ich hätte hier ein Problem. Wir vertreten eine Eigentümergemeinschaft und haben eineN MB beantragt, hiergegen wurde Widerspruch erhoben. Jetzt ist uns bei der Fertigung der Anspruchsbegründung aufgefallen, dass wir im MB lediglich als Antragsteller die Eigentümergemeinschaft, jedoch keinen Vertreter für diese, angegeben haben. Kann ich jetzt einfach in der Anspruchsbegründung eine Parteiänderung beantragen oder hab ich jetzt das Problem, dass ich eine komplett neue Klage bzw. neuen MB beantragen muss?
Vielen Dank schon einmal
Vertretung der Eigentümergemeinschaft vergessen
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Ich muss gerade mal etwas hinterfragen:
Wie konntet Ihr die WEG als Antragsteller eintragen, ohne einen Vertreter eintragen zu müssen? Das geht technisch gar nicht. Wenn ich das mache, gibt es sofort Mecker. Zumindest bei dem Online-Mahnantrag.
Oder habt Ihr die einzelnen Wohnungseigentümer als Antragsteller eingetragen?
Wie konntet Ihr die WEG als Antragsteller eintragen, ohne einen Vertreter eintragen zu müssen? Das geht technisch gar nicht. Wenn ich das mache, gibt es sofort Mecker. Zumindest bei dem Online-Mahnantrag.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Ich habe den Feherl gemacht, weil es ja eben eine Eigentümergemeinschaft und keine WEG ist, dies bei Privatperson einzutragen... im nachinein verstehe ich meinen Gedankengang leider selbst nicht mehr und meinem Chef ist es selbst auch nicht aufgefallen
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