Naja der Titel liest sich etwas komisch.
Aber
meine RAin kommt grade rein und meint irgendwas von in sozialrechtlichen/verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten dürften Mandanten nur von einem RA vertreten werden nicht von mehreren, ob ich vielleicht eine Vorschrift dazu rausfinden könnte?
Und um Behörden nur dann was tun müssen, wenn sich 2 RAe gemeldet haben, wenn sie eine Erklärung haben, wer jetzt vertritt.
Vertreten von mehreren RAe
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Also in § 73 Abs. 4 SGG wird auf § 84 ZPO verwiesen. Ich gehe also davon aus, dass in sozialrechtlichen Sachen mehrere Prozessbevollmächtigte beauftragt werden können.
In § 67 Abs. 2 VwGO steht nur drin, dass jede Person als Bevollmächtigter vor dem Verwaltungsgericht auftreten kann, die zum sachgemäßen Vortrag fähig ist. - also muss es wohl nicht mal ein RA sein. Zur Anzahl hab ich aber nichts gefunden.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
In § 67 Abs. 2 VwGO steht nur drin, dass jede Person als Bevollmächtigter vor dem Verwaltungsgericht auftreten kann, die zum sachgemäßen Vortrag fähig ist. - also muss es wohl nicht mal ein RA sein. Zur Anzahl hab ich aber nichts gefunden.
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- PeeDee
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Stimmt, haben sie nicht, die am wenigsten Geld haben, wollen die meisten Anwälte und selbst wenn sie verlieren zahlt die Staatskasse nur einen RA.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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