Verschwiegenheitspflicht vs. Honorarklage Steuerberater

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Pitt
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#1

14.08.2017, 15:46

Ich habe hier eine Akte, bei der ich unsicher bin, wie die korrekte Bearbeitung aussehen muss. Kurz zum Fall: Steuerberater klagt Gebühren für eine Rechnung ein. Der Anwalt der Ex-Mandantin des Steuerberaters wendet nun ein, dass man zunächst mal alle Steuerberaterrechnungen für die Vorjahre prüfen muss, die Mandantin aber alle Original-Rechnungen nicht mehr vorliegen hat. So und nun zu meinem unguten Bauchgefühl: Ich weiß, dass sowohl Rechtsanwalt als auch Steuerberater eine Hintertür bei der Verschwiegenheitspflicht haben, wenn sie eigene Gebührenforderungen geltend machen und zwar in dem Umfang, wie es für die Durchsetzung dieses Gebührenanspruches notwendig ist. Die hier klagegegenständliche Rechnung hat ja nun direkt nix mit den Rechnungen der Vorjahre zu tun. Die Gegenseite wendet nur ein, dass da eventuell was doppelt abgerechnet worden ist und man das anhand der alten Rechnungen überprüfen wolle.
In den Rechnungen der letzten 5 Jahre, die nun vorgelegt werden sollen, sind aber auch Notizen aus Zeiterfassungslisten enthalten, aus denen sich Rückschlüsse zu den Vermögensverhältnissen der Steuerberater-Mandantin ergeben und da ist die Frage, inwieweit diese Infos überhaupt dem Gericht und ihrem aktuellen anwaltlichen Prozessbevollmächtigten bekannt gemacht werden dürfen, ohne dass sie hierzu schriftlich ihr OK gegeben hat.
Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir evtl. einen Aufsatz oder ein Fachbuch empfehlen. Ich überlege schon, ob ich vorab mal bei der Steuerberaterkammer nachfrage, bin mir aber unsicher, ob die zu dem Thema überhaupt Auskünfte erteilen. Gibt es dazu bei Euch Erfahrungen?
Nur zur Klarstellung: Ich erwarte hier keine Rechtsauskunft, sondern möchte nur wissen, ob Ihr hier auch Bedenken hättet, alle Rechnungen vorzulegen, ob Euch das Thema schon mal in einer Fachzeitschrift o. ä. untergekommen ist und ihr eine Literaturempfehlung habt.
Coco Lores
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#2

14.08.2017, 16:02

Ich muss gestehen, ich habe ein wenig Probleme den Sachverhalt zu verstehen :oops: .

Ich versuche es mal mit meinen eigenen Worten wiederzugeben:

Ihr vertretet den Steuerberater, der seine Rechnung einklagt. Die Beklagte (ehemalige Mandantin des StB) bzw. deren RA wollen nun alte Rechnungen des StB haben, um zu prüfen, ob vielleicht was zu viel gezahlt wurde, um das jetzt mit der eingeklagten Forderung zu verrechnen. Ihr habt jetzt aber Bedenken die angeforderten Rechnungen vorzulegen, weil diese Notizen zu den Vermögensverhältnissen Eures Mandanten, der StBin, enthalten?

Wenn ich den Sachverhalt so richtig verstanden habe, war mein erster Gedanke, dass die ehemalige Mandantin der StBin doch die Rechnungen, wenn sie sie noch hätte, auch ihrem Anwalt hätte vorlegen können, ohne dass er diese bei euch hätte anfordern müssen. Daher verstehe ich die Bedenken hier gerade nicht so ganz.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#3

14.08.2017, 16:04

Geht es dir hier nur darum, dass eure Mandantin die angeforderten Rechnungen in der Form nicht noch einmal vorlegen möchte?
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Pitt
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#4

14.08.2017, 16:19

Du hast den Sachverhalt richtig verstanden. Die Vorlage der Rechnungen ist auch kein Problem. Die habe ich hier schon komplett vorliegen. Meine Bedenken betreffen hauptsächlich die Vorlage der Rechnungen durch uns beim Gericht. In den Rechnungen werden die steuerlichen Verhältnisse teilweise sehr genau darlegt und ich frage mich, ob z. B. Beträge über Zinseinkünfte für ausländisches Kapitalvermögen aus dem Jahr 2012 usw., die überhaupt nichts mit der klagegegenständlichen Rechnung aus 2016 zu tun haben, hier offengelegt werden können, ohne sich hinterher von der Gegenseite den Vorwurf anhören zu können, dass man gegen die Verschwiegenheitspflicht/das Steuergeheimnis verstoßen hat. Der Anwalt auf der Gegenseite ist sehr speziell und hat in seiner Klageerwiderung schon an einer ziemlich exotischen Verschwörungstheorie gebastelt. Ich möchte einfach nur nix falsch machen.
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#5

14.08.2017, 16:42

Ich weiß was du meinst Pitt. Ich selbst arbeite in einer Kanzlei in der es Steuerberater und Rechtsanwälte gibt und schreibe auch mittlerweile die Rechnungen für die Steuerberater.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, geht es der Gegenseite nur darum zu gucken, ob etwas doppelt abgerechnet wurde. Dann könntest du die Gegenstandswerte schwärzen und nur die Höhe der Gebühren offen lassen.

Zweifelt die Gegenseite jedoch die Gegenstandswerte der einzelnen Positionen an, dann kannst du da auch nichts schwärzen und dann läuft es am Ende sowieso darauf hinaus, dass die Rechnungen komplett bei Gericht vorzulegen wären.

Aber auch hier ist es ja so, dass wenn die Gegenseite die Rechnungen von Anfang an gehabt hätte und diese nicht erst über euch hätte anfordern müssen, die Rechnungen auch gegebenenfalls ohne Rücksicht auf Eure Mandantin an das Gericht übersenden würde.

Im Zweifel einfach das Einverständnis der Mandantin schriftlich einholen oder die nicht relevanten Daten erst mal unleserlich machen. Wenn dann jemand ein Problem damit hat, soll er die Original ungeschwärzten Rechnungen nochmal anfordern.
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#6

14.08.2017, 16:45

Aber so richtig verstehen tue ich das Problem immer noch nicht, denn du redest ja davon, dass in den Rechnungen die Kapitalerträge eurer Mandantin, also der Steuerberaterin, sichtbar sind! Das ist doch aber nicht der Fall....in den Rechnungen geht es doch um die Einkünfte etc. der Gegenseite. :kopfkratz
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#7

14.08.2017, 16:52

Es ging mir darum, dass ich vermeiden wollte, dass der gegn. RA hinterher sagt, dass diese oder jene Info nicht in den Prozess hätte eingebracht werden dürfen, ohne vorher seine Mandantin um Erlaubnis/Entbindung von der Schweigepflicht zu bitten. Wahrscheinlich bin ich nach dem Schriftsatz der Gegenseite und der dortigen Verschwörungstheorie auch schon etwas paranoid geworden. :oops:
Danke für Deine Rückmeldung. Ich habe den Schriftsatz jetzt fertig und die Rechnungen kopiert.
:wink2 Schönen Feierabend!
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#8

15.08.2017, 08:37

Ok dann hatte ich den Sachverhalt doch nicht so ganz verstanden :pfeif

Aber da die Gegenseite ja augenscheinlich die Rechnungen haben wollte, sollte Sie damit kein Problem haben!

Wenn man zu viel über eine Sache nachdenkt, dann sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;)
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