Verrechnung Zahlung

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Rehlein87

#1

23.12.2015, 09:18

Guten Morgen zusammen,
folgendes Problem: Ich muss gerade eine Zahlungsaufforderung erstellen mit Hauptforderung, Kosten, Zinsen usw. Ich habe mehrere offene Rechnungen vorliegen. Der Schuldner hat vorab an den Mandanten eine Zahlung geleistet, allerdings auf keine bestimmte Hauptforderung. Nun habe ich bei der Mandantschaft nachgefragt wegen der Verrechnung und diese haben Zahlungen dieses Schuldners immer zuerst auf die HF verrechnet. Aber ich müsste doch hier - weil es ja keine genaue Zahlungsbestimmung gibt - gem. § 367 BGB verrechnen oder? Was meint ihr?
Liebe Grüße
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#2

23.12.2015, 09:37

Also ich verrechne generell immer nach 367 BGB (inkl. Hinweis darauf) - es sei denn, es gibt eine Verrechnungsbestimmung, die mich bremst. Ansonsten: Der Mdt kann auch verrechnen, wie er für sich denkt. Wenn das über Deinen Tisch geht, dann verrechne bitte nach 367 BGB. ;)
LG
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Rehlein87

#3

23.12.2015, 09:52

Jetzt ist mir noch was aufgefallen: Die Zahlung wurde am 11.06.2015 geleistet. Meine Rechnungen datieren aber vom 12.06.2015 (!), sodass das Programm nun gar keine Verrechnung auf Kosten u. Zinsen vornimmt. Aber darf ich die Zahlung dann beispielsweise auf heute datieren mit der Bezeichnung "Zahlung vom 11.06.2015", damit es eine korrekte Verrechnung gibt?
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Liesel
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#4

23.12.2015, 10:15

Nein. Wenn die Zahlung vor Entstehung weiterer Kosten geleistet wurde, dann kann nicht erst auf die Kosten bzw. Zinsen, die erst nach Zahlung entstanden sind, verrechnet werden.
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#5

23.12.2015, 10:20

Danke Liesel, das stimmt natürlich. Ich ging bei meiner Antwort davon aus, dass die Forderung und so weiter von einem Programm berechnet werden und dann entsprechend der eingegebenen Datumsangaben das Ganze "automatisch" passiert. Bin ich zu verwöhnt?
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Liesel
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#6

23.12.2015, 10:27

Alles gut, icerose. :knutsch

Mit den Ausführungen in #3 hat sich die Sachlage ja auch geändert.
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#7

23.12.2015, 10:36

an der Stelle (#3) stand vorhin aber noch was anderes - sowas wie: "Danke, dann mach ich das so." Den anderen Text hab ich jetzt erst gesehen... :oops:
brauche dringend Urlaub...
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Rehlein87

#8

23.12.2015, 10:51

Aber dann kann ich die Zahlung doch theoretisch auch auf eine der HF verbuchen, denn eine Verrechnung nach § 367 BGB macht es ja in diesem Fall eh nicht, weil ja das Zahlungsdatum vor dem Rechnungsdatum liegt.
Das Problem ist, dass diese Zahlung laut Mandant bereits vorher schon geleistet wurde und von dieser Zahlung blieb dann ein Rest von EUR 500,00 übrig, sodass diese dann jetzt auf die weiteren Rechnungen verbucht wird.
Ich hoffe da blickt noch jemand durch. :oops:
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#9

23.12.2015, 11:02

Rehlein87 hat geschrieben:Das Problem ist, dass diese Zahlung laut Mandant bereits vorher schon geleistet wurde und von dieser Zahlung blieb dann ein Rest von EUR 500,00 übrig, sodass diese dann jetzt auf die weiteren Rechnungen verbucht wird.
Ich hoffe da blickt noch jemand durch. :oops:
Sorry, aber ich blick das nicht.

Wenn mehrere HF bestehen und ohne Zahlungsbestimmung gezahlt wird, ist immer auf älteste Schuld zu verrechnen.
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#10

29.06.2017, 09:42

Hallo zusammen, ich habe gerade ein kleines Verständnisproblem :kopfkratz

Unser Mandant ist Schuldner und zahlt Raten auf eine HF mit Zinsen und unverzinslichen Kosten. Vereinbart war BGB-Verrechnung.

Die Gegenseite hat allerdings zunächst auf HF verrechnet, wir sind noch nicht durch mit den Ratenzahlungen zudem.

Wenn ich das im Foko beispielhaft durchspiele, ist die Verrechnung zunächst auf die HF für unseren Schuldner sogar günstiger, denn es verbleibt ein geringerer Restbetrag. Die HF sinkt ja und dementsprechend wächst der Zinsrückstand offensichtlich insgesamt weniger stark an bezüglich der laufenden Zinsen. Stimmt mein Gedankengang so, damit ich das unserem Mandanten erklären kann, dass wir nix sagen bei der Gegenseite???
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