Verrechnung Zahlung

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Anahid
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#11

29.06.2017, 09:45

Ja klar. Durch die Verrechnung auf die Hauptforderung verringern sich die laufenden Zinsen und der bereits bestehende Zinsbetrag wird ja nicht nochmals verzinst (Zinseszinsverbot). Von daher ist die Verrechnung auf die Hauptforderung selbstverständich für den Schuldner die günstigste Variante.
Zuletzt geändert von Anahid am 29.06.2017, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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rena
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#12

29.06.2017, 09:52

:thx :thx :thx
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