Vermögensverzeichnis - nichts beim Schuldner zu holen

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jp3005
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#21

05.07.2017, 11:41

Danke ich probier es einfach mal (:
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
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#22

06.07.2017, 10:57

Mel Kunterbunt hat geschrieben:
Coco Lores hat geschrieben:Wenn ihr die Akte in 2 Jahren auf WV legt, händigt ihr da die Titel dem Mandanten aus????
Mit dem Hinweis, dass er bitte in dieser Zeit regelmäßig prüfen soll, ob über das Vermögen des Schuldners ggf. ein Insoverfahren eröffnet wurde?!
Ja, genau so + Hinweis auf Verjährung von Zinsen.
jp3005
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#23

11.07.2017, 11:21

Ich habe schon wieder eine Frage :D
Zwangsvollstreckung soll nun doch erstmal wieder aufs Eis gelegt werden, aber der GV hat noch die Titel. Kurzes Anschreiben mit der Bitte auf Herausgabe der Titel + Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen? Oder sollte man es Ruhend stellen lassen? Bin wieder einmal überfordert..
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AliceImWunderland
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#24

11.07.2017, 12:36

Ruhend stellend macht der GVZ nicht. Entweder ZV einstellen, mit der Bitte um Rücksendung der ZV-Unterlagen oder ZV weiter laufen lassen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
jp3005
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#25

11.07.2017, 13:00

Danke für die schnelle Antwort.
Manuel
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#26

01.03.2018, 12:32

icerose hat geschrieben:
jp3005 hat geschrieben:Okay wie gehe ich dann weiter vor? Stelle ich einen erneuten GV-Auftrag mit dem Antrag Drittauskünfte einzuholen?
ich würde hier - wie Anahid schon geschrieben hat - die Nachbesserung der Vermögensauskunft beantragen. Und dann gleich mit dem Antrag auf Drittauskünfte.
Und ja, es entsteht eine neue Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG - wegen dem Antrag auf Drittauskünfte. Dieser kann problemlos gestellt werden, weil die VAK besorgen lässt, dass die Forderung nicht befriedigt wird.

Wenn ich eine Akte für 2 Jahre verfriste, behalte ich die Titel. Geht dann schneller, wenn es weitergeht.

In unserer Sache wurde dem Schuldner die Vermögensauskunft abverlangt. Dafür sind 2 x 3309 gebucht (vorherige ZV und Abnahme der VA). Ich habe die Akte jetzt übernommen und einen Antrag auf Nachbesserung der VA gestellt (OHNE jegl. Antrag auf Drittauskünfte o.ä.). Insoweit hat die Gvz.´in jetzt einen neuen Termin angesetzt.

Fällt das gebührentechnisch mit in die bereits gebuchte VA-Geb. oder entsteht alleine für den Nachbesserungsantrag eine neue Gebühr gem. § 3309 RVG? Mir war mal so als wenn das eine Sache wäre.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#27

01.03.2018, 12:53

Wenn ihr eine "eigene" VA nachbessern lasst, gibt´s nix, ansonsten müsste die Gebühr 3309 entstehen.
Grüße - sansibar
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AliceImWunderland
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#28

01.03.2018, 13:09

:zustimm
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Manuel
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#29

01.03.2018, 15:24

sansibar hat geschrieben:Wenn ihr eine "eigene" VA nachbessern lasst, gibt´s nix, ansonsten müsste die Gebühr 3309 entstehen.
Ja, genau so ist das. Dann ist es okay so. Besten Dank für die Bestätigung.
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