Verkehrsunfall - Vorgehensweise

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Gast

#1

04.12.2006, 09:46

Hallo Ihr da "draußen",

bin Quereinsteigerin und habe von meinem Chef eine Aufgabe übertragen bekommen, bei der ich wie der Ochs' vor'm Berg stehe. Ich hoffe, diese Frage ist hier nicht schon mal gestellt worden. Hab' das Forum durchsucht, aber keine Antwort drauf bekommen.

Also: Ein Mandant kam mit einem Verkehrsunfall zu uns, bei dem er der Geschädigte ist (eine andere Fahrerin ist ihm hinten reingefahren). Er hat'n Schleudertrauma, sein Beifahrer hat'n Schleudertrauma und dem ist außerdem noch die Brille kaputtgegangen.

Ich habe vom Mandanten bekommen:
- Vollmacht
- Adresse Mdt.
- Adresse Beifahrer
- Adresse Gegnerin
- von der Polizei ausgefüllte Unfallkarte
- Adresse des Abschleppdienstes, wo das Auto jetzt steht
- Kennz. und Marke/Modell/Farbe seines Pkw
- die Leasingfirma, über die sein Pkw geleast ist
- Versicherungsunternehmen, bei dem unser Mdt. versichert ist (Versicherungsnr. soll ich aus einer früheren Akte raussuchen)

Habe bisher lediglich ein Sachverständigenbüro mit der Begutachtung des Schadens beauftragt. Unser Mandant hat selbst noch gar nix gemacht. Nun meine Fragen: Was muss ich weiterhin alles tun? Setze ich mich mit beiden Versicherungen in Kontakt? Mit der Leasingfirma auch? Unser Mdt. hat sich einen Mietwagen über den ADAC gemietet. Muss ich da auch noch was machen (Rechnung vom ADAC kommt noch.)? Wie mach' ich das mit der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Bitte helft mir!!! :shock: Ich hab' sowas noch nie gemacht. Weiß auch gar nicht, wie mein Chef auf die Idee kommt, dass der mir das einfach so überträgt. Ich wäre euch dankbar für detaillierte Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
Gast

#2

04.12.2006, 09:59

Hallöchen!

Also *lufthol*

Weiterhin solltest Du:

- Akteneinsicht bei der Polizei einholen (falls das kein Bagatellunfall ist)
- ein Aufforderungsschreiben an die gegnerische Versicherung machen und evtl. erst mal den vorläufigen Schaden bzw. Schmerzensgeld beziffern
- falls die gegnerische Vers. nicht bekannt ist, diese über den Zentralruf ausfindig machen


Im übrigen können die Mietwagenkosten mit geltend gemacht werden.

Mit Leasing hab ich jetzt nicht so die Ahnung, allerdings setzen wir uns auch mit den Banken in Verbindung, wenn der Mdt. dort einen Kredit zu laufen hat.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
Gast

#3

04.12.2006, 10:08

Also so sieht mein erstes Aufforderungsschreiben an die Versicherung erstmal aus:


Sehr geehrte Damen und Herren,

vorliegend zeigen wir Ihnen an, dass uns ................ mit der Wahrung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine Kopie der auf uns lautenden Vollmachtsurkunde liegt zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme anbei.

Wir kommen zurück auf den Verkehrsunfall vom .......... den Ihr Versicherungsnehmer gegen .......... Uhr verursacht hat.

Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde erheblich beschädigt. Unser Mandant und seine Beifahrerin wurden bei dem Unfall weiterhin verletzt und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben.

Wir haben vorerst Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte bei der zuständigen Polizeibehörde beantragt.

Des weiteren wurde zwischenzeitlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Sobald dieses vorliegt, werden wir den Sachschaden beziffern.

Bis dahin bitten wir Sie, Ihre Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen und sämtliche nachfolgende Korrespondenz nur noch über uns zu führen.

Mit freundlichen Grüßen



Rechtsanwalt
Gast

#4

04.12.2006, 10:08

Hallo Ragna,

schon einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. :D

Hab da nur noch zwei zusätzliche Fragen :oops: : Dass ich die Schadenshöhe durch das Gutachten mitgeteilt bekomme, weiß ich, aber wie isses mit dem Schmerzensgeld? Wie weiß ich, wie hoch das vorläufig angesetzt werden soll? Und: Wie um Himmels Willen sieht ein Aufforderungsschreiben aus?

Du siehst, ich bin wirklich ins kalte Wasser geworfen worden. Danke für's nochmal Nachdenken.

Tonja
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#5

04.12.2006, 10:13

Im Grunde kann ich Ragna zustimmen. Nur wenn Du noch keine Angaben zur Schadenshöhe (Gutachten) hast, reicht es aus, wenn Du erstmal folgendes an die gegnerische Versicherung schreibst:

... zeigen wir an, dass uns .... mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Unserer Beauftragung liegt das Unfallgeschehen vom ... zugrunde. Dann hier eine kurze Zusammenfassung zum Unfall selbst.
Namens unseres Mandanten machen wir Schadenersatz sowie Schmerzensgeld dem Grunde nach geltend. Eine genaue Bezifferung erfolgt mit einem gesonderten Schreiben.

So ungefähr machen wir das immer.

Die Leasingfirma musst du schon anschreiben. Wenns Dir hilft kann ich Dir heut nachmittag ein Muster schicken (bin nämlich grad nicht in der Arbeit).

LG
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Gast

#6

04.12.2006, 10:14

Suuuuper! :wiegeil Vielen lieben Dank! Bist ein Schatz. :blumen
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#7

04.12.2006, 10:16

Kein Thema.
Also ich schicks Dir dann heut Mittag (so gegen 13:00 Uhr).
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Gast

#8

04.12.2006, 10:18

[quote="Sunny"]
Die Leasingfirma musst du schon anschreiben. Wenns Dir hilft kann ich Dir heut nachmittag ein Muster schicken (bin nämlich grad nicht in der Arbeit).

Das wäre so klasse von dir, Sunny. :P

Kann so tolle Hilfe dringend gebrauchen.

Ihr seid alle so lieb! (Und so schnell!!!)
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Sunny
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#9

04.12.2006, 10:20

Dafür sind wir doch da. :pcwink
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Gast

#10

04.12.2006, 10:30

:zustimm

Jeder hat doch mal klein angefangen. Da ist es immer schön, Hilfe zu bekommen. :D
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