Hi! Ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch, in der wir für einen MA eine Klage gefertigt haben. Es geht um Verkehrsunfall, wir haben außergerichtlich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrespondiert, aber nicht mit dem Halter. Sollten wir das vielleicht tun? Er wird von der KLage überrascht sein. Wenn er dann sofort anerkennt, wäre das nicht ein Risiko für unserern MA? Oder muss man in Verkehrsangelegenheit nicht alle zukünftigen Beklagten außergerichtlich anschreiben?
P.S. mit de rFahrerin hatten wir auch korrespondiert, sie ist aber nicht die Halterin dieses Fahrzeuges.
Verkehrsunfall - außergerichtliche Vorgehensweise
das muss man in keiner Angelegenheit!Oder muss man in Verkehrsangelegenheit nicht alle zukünftigen Beklagten außergerichtlich anschreiben?
PS: Fahrer und Halter werden wohl miteinander korrespondiert haben
Zuletzt geändert von gkutes am 09.07.2009, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Wir korrespondieren auch immer nur mit der Versicherung des gegnerischen Fahrzeugs! Und wenn die ablehnen und wir Chancen sehen, dann gibt es einee Klage mit z.B. drei Beklagten: Fahrer, Halter und Versicherung.
Warum sollte der Halter anerkennen, was seine Versicherung (meist ja nach Akteneinsicht oder Gutachen oder ählichem) ablehnt?
Warum sollte der Halter anerkennen, was seine Versicherung (meist ja nach Akteneinsicht oder Gutachen oder ählichem) ablehnt?
Liebe Grüße,
romex
romex
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Allein entscheidungsbefugt ist in Verkehrsunfallsachen der Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Pkw. Selbst wenn der Halter zahlen wollen würde, kann der Versicherer sich noch anders entscheiden
Danke schön!