Guten Morgen und frohe Weihnachten (nachträglich)
ich stehe mir hier grade auf dem Schlauch. Mandant wurde während Lehrgang am 01.09.2016 von anderem Mitazubi mit einem Messer verletzt, konnte daher nicht arbeiten gehen einen Monat lang. Mitazubi streitet alles ab, war ein Unfall, bla bla....
Ich sitze nun hier und frage mich ernsthaft (bitte nicht lachen) wann die Verjährung ist. Verjähren die Ansprüche auf Schmerzensgeld am 01.09.2019 oder am 31.12.2019???
danke für eure Hilfe
Verjärhungsfrist Schmerzensgeld
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Pitt hat geschrieben:3 Jahre zum Jahresende (§ 199 Abs. 1 BGB).
Vielen lieben dank ... Manchmal steh ich mir so sehr selbst im Weg
Tatjana
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ach was, jeder hat mal eine Akte, wo er unsicher ist. Mir sind Leute lieber, die Zweifel haben und mal nachfragen, als diejenigen, die angeblich immer alles wissen und kennen und schon mal gemacht haben.
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Pitt hat geschrieben:Ach was, jeder hat mal eine Akte, wo er unsicher ist. Mir sind Leute lieber, die Zweifel haben und mal nachfragen, als diejenigen, die angeblich immer alles wissen und kennen und schon mal gemacht haben.
thx
Tatjana
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