Verjärhungsfrist Schmerzensgeld

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Tatjana H.
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#1

27.12.2016, 09:18

Guten Morgen und frohe Weihnachten (nachträglich) :)

ich stehe mir hier grade auf dem Schlauch. Mandant wurde während Lehrgang am 01.09.2016 von anderem Mitazubi mit einem Messer verletzt, konnte daher nicht arbeiten gehen einen Monat lang. Mitazubi streitet alles ab, war ein Unfall, bla bla....

Ich sitze nun hier und frage mich ernsthaft (bitte nicht lachen) wann die Verjährung ist. Verjähren die Ansprüche auf Schmerzensgeld am 01.09.2019 oder am 31.12.2019???

danke für eure Hilfe :)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Pitt
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#2

27.12.2016, 09:54

3 Jahre zum Jahresende (§ 199 Abs. 1 BGB).
Tatjana H.
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#3

27.12.2016, 10:15

Pitt hat geschrieben:3 Jahre zum Jahresende (§ 199 Abs. 1 BGB).

Vielen lieben dank :knutsch ... Manchmal steh ich mir so sehr selbst im Weg :pfeif
Tatjana

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Pitt
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#4

27.12.2016, 11:16

Ach was, jeder hat mal eine Akte, wo er unsicher ist. Mir sind Leute lieber, die Zweifel haben und mal nachfragen, als diejenigen, die angeblich immer alles wissen und kennen und schon mal gemacht haben. :wink2
Tatjana H.
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#5

27.12.2016, 12:05

Pitt hat geschrieben:Ach was, jeder hat mal eine Akte, wo er unsicher ist. Mir sind Leute lieber, die Zweifel haben und mal nachfragen, als diejenigen, die angeblich immer alles wissen und kennen und schon mal gemacht haben. :wink2

thx :knutsch
Tatjana

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