Verjährung Stammrecht/Leibrente

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blackcat
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#11

04.02.2008, 14:17

Es stimmt, dass die Leibrente der 3-jährigen Verjährung unterliegt.
Da die Forderung 2000 eingetragen wurde, gilt die Übergangsregelung des neuen Schuldrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 01.01.2002.
D.h. die Forderung ist seit Januar 2005 verjährt.
StineP

#12

04.02.2008, 14:18

Aber wo liegt denn da der Sinn einer Leibrente???
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blackcat
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#13

04.02.2008, 14:23

Die Leibrente besagt doch nur, dass der Betrag ein Leben lang gezahlt werden muss.
Ansonsten ist es aber eine ganz normale Forderung wie jeder andere Anspruch auch, der verjähren kann. Es ist doch egal, ob eine Forderung daraus besteht, ein Leben lang gezahlt zu werden, oder einmalig in einem Betrag - hat ja mit der Verjährung nichts zu tun. Die Forderung muss eben in Anspruch genommen werden, bevor sie verjährt!
Jupp03/11

#14

04.02.2008, 14:25

Der Sinn der Leibrente liegt darin, dass der Begünstigte bei Nichtzahlung dinglich abgesichert ist.
Wenn er dann 30 oder wieviel Jahre auch immer seine Ansprüche nicht geltend macht, ja dann ist ihm nicht zu helfen.

Bei der Vereinbarung einer Leibrente mache ich jeweils ZV-Unterwerfung, damit man nicht, wenn der Schuldner nicht zahlen sollte, noch vorher einen Duldungstitel beschaffen muss. Dieses bleibt dir jedenfalls nicht erspart.
Die Notare, die das nicht machen, haben es mit dem Knüppel verdient, weil einfach nicht weitergedacht wird.

Hättest du die Unterwerfung, müßte jetzt nur die vollstreckbare Ausfertigung beim Notar beantragt werden und du könntest in das gesamte Vermögen vollstrecken.
StineP

#15

04.02.2008, 14:29

Ah - ok.

Also gegebenenfalls wäre hier auch der Notar zur Rechenschaft zu ziehen?? Kann doch nicht angehen...
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