Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Finde im Internet irgendwie nix.
Wir vertreten Beklagte in einem Urheberrechtsstreit und in der Verhandlung unterbreitete das Gericht einen Vergleichsvorschlag, den wir nicht angenommen haben. Verkündungstermin für Urteil ist Ende März.
Haben wir jetzt noch die Möglichkeit, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, oder ist das nach Schluss der Verhandlung und wenn bereits Verküngungstermin feststeht nicht mehr möglich?
Vergleichsvorschlag nach mündlicher Verhandlung noch möglich
- Anahid
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Na wenn der Vergleich noch angenommen wird, dann hätte sich eine Entscheidungsverkündung ja wohl erledigt. Einen Versuch ist es doch wert. Nur ob die Gegenseite drauf eingeht, ist halt die andere Frage. Ihr bringt ja keinen neuen "Sachverhalt" vor.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
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Die Gegenseite wäre mit dem Vergleich einverstanden, war sie zumindest in der Verhandlung gewesen. Da aber aktuell zu unserem Fall ein BGH Urteil zu erwarten war, hatten wir dem Vergleichsvorschlag nicht zugestimmt. Aber du denkst, es wäre nach wie vor möglich?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)