Hallo.
Ich brauche dringend mal ein paar Meinungen.
Wir sind in unserer Kanzlei 2 Refas, arbeiten beide wöchentlich 30 Stunden. Unsere Arbeitszeiten sind so verteilt, dass wir einmal 5 Tage arbeiten, und die andere Woche nur 4 Tage. Jetzt gibt es ganz große Fragezeichen, wie wir das mit dem Urlaub handhaben. Wenn wir in der 4 Tage Woche Urlaub haben möchten, sind wir der Auffassung, dass wir nur 4 Tage Urlaub einreichen müssen?!?! Schließlich arbeiten wir in der 5 Tage Woche die Stunden voraus. Wenn wir nun in der 4 Tage Woche 5 Urlaubstage nehmen, haben wir Überstunden. Uns wurde nun vorgeschlagen, 5 Tage Urlaub zu nehmen und die Überstunden im Nachhinnein abzubummeln?!?!?
Was meint ihr?
Liebe Grüße
Urlaub
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12223
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung!
Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
Deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!