Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

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RA-mw
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#1

29.06.2012, 14:27

Hallo,

unterschreibt ihr auch selber Schriftstücke und falls ja, welche?

:thx
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Majo
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#2

29.06.2012, 14:37

Nur notalls mal nen Kenntniszettel an die Mandantschaft, falls Chef dann schon nichtmehr da ist.
Aber niemals etwas mit "Aussage"!!!
Fräulein Fit

#3

29.06.2012, 14:38

Joa genau wie Majo.
Kenntnisnahmezettel oder Schreiben die nicht so "wichtig" sind :smile:
RA-mw
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#4

29.06.2012, 14:40

Aber im Grunde genommen könntem man auch GV-Aufträge direkt unterzeichnen?
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Tanja
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#5

29.06.2012, 14:40

Definitiv nein!
Liebe Grüße
Tanja
Fräulein Fit

#6

29.06.2012, 14:40

RA-mw hat geschrieben:Aber im Grunde genommen könntem man auch GV-Aufträge direkt unterzeichnen?
Macht meine Kollegin schon einmal, aber meistens nur wenn der Chef nicht da ist.
RA-mw
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#7

29.06.2012, 14:41

Aber Schreiben an Schuldner und EMA und GWA -Anfragen ja!?
gkutes

#8

29.06.2012, 14:50

wenn es nicht etwas ist, was der Anwalt selbst unterschreiben MUSS, dann darfst du mit Rücksprache und im Auftrag deines Chefs sicher alles unterschreiben. Es liegt aber nicht in deinem Ermessen, sondern muss vom Chef abgenickt sein. Denn schließlich haftet er ja auch für alles
Zuletzt geändert von gkutes am 29.06.2012, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Adelia
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#9

29.06.2012, 14:54

Kenntnisnahmesache und Schreiben in der ZV an Mandanten (Erläuterungen) unterschreibe ich selber. Leg es aber bei Sachen, bei denen ich mir unsicher bin, nochmal dem Anwalt vor. Schreiben an Schuldner (wenn diese nach einem Forderungskonto fragen, etc.) unterschreibe ich auch mal und die Schuldnerverzeichnisanfragen. Alles andere unterschreibt der Anwalt.
RA-mw
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#10

29.06.2012, 15:05

Je bei mir steht nicht der RA unten als Unterschrift dran, sondern mein Name mit Bezeichnung.

Und lediglich darf ja nur an das Gericht die Angestellte nicht unterschreiben oder Verträge ect.!?
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